von PaulaJo am 23.11.2016, 11:23 Uhr |
Frage...
Ich kenne mich da absolut nicht mit aus: Die Kinder meines Sohnes sind beide krank, Schwiegertochter konnte wegen Klausur beim besten Willen nicht zu Hause bleiben, Sohn hatte Frühdienst. Die Stationsleitung sagte ihm dann, da die beiden nicht verheiratet wären, könnte er keine Kind-krank Tage nehmen.
Habe natürlich auch selber gegoogelt, aber widersprüchliche Aussagen gefunden. Jemand hier der darüber Bescheid weiß?
Re: Frage...
Antwort von Clivi8 am 23.11.2016, 11:33 Uhr
Nein das stimmt nicht. Mein Mann und ich sind auch nicht verehelicht und er hat genau wie ich die 10 Tage aufs Jahr...
Re: Frage...
Antwort von Malefizz am 23.11.2016, 11:35 Uhr
Frau Bader sagt, dass ein Zusammenleben reicht:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Anspruch-auf-Kind-krank-Tage_86471.htm
Die Stationsleitung ist also auf dem Holzweg.
Re: Frage...
Antwort von Clivi8 am 23.11.2016, 11:36 Uhr
Natürlich wenn es seine Kinder sind...
Re: Frage...
Antwort von PaulaJo am 23.11.2016, 11:37 Uhr
Und das gilt für alle Bundesländer? Nicht das er sich da so weit aus dem Fenster lehnt und dann trifft es für NRW vielleicht gar nicht zu...
Re: Frage...
Antwort von Clivi8 am 23.11.2016, 11:40 Uhr
Ich meine, das gilt bundesweit.
Re: Frage...
Antwort von Malefizz am 23.11.2016, 11:40 Uhr
Das SGB ist Bundesrecht!
Re: Frage...
Antwort von +sumsebiene+ am 23.11.2016, 11:45 Uhr
auf NRW trfft es auch zu.. Freunde von uns sind auch nicht verheiratet und haben zusammen " Kinder.. beide haben ganz normal ihre "Papa/Mama-Kindkrankfreitage"
würde diesbzgl. auch nicht mit der Stationsleitung (Informieren natürlich ) weiter sprechen.. dein Sohn soll direkt bei der Pfegediesntleitung oder dem Personalbüro sprechen.. die kennen sich da sicher besser aus
Re: Frage...
Antwort von PaulaJo am 23.11.2016, 11:50 Uhr
Ok, danke euch, werde das dann mal so weitergeben.
Re: Frage...
Antwort von wolke76 am 23.11.2016, 11:54 Uhr
Maßgeblich ist hier § 45 SGB V. Sofern die Altersgrenzen nicht überschritten sind, besteht Anspruch.
Solange es seine Kinder sind, ist es unerheblich, ob er mit der Kindesmutter verheiratet ist oder nicht. Solltest du als Oma mit im Haushalt leben und nicht arbeitstätig sein, bist du also eine im HH lebende Person, die die Pflege übernehmen könnte, dann bestünde der Anspruch nicht.
Re: Frage...
Antwort von kati1976 am 23.11.2016, 11:58 Uhr
Das stimmt nicht.
Bevor wir geheiratet haben konnte mein Mann auch die Tage nehmen.
Re: Frage...
Antwort von Irish83 am 23.11.2016, 12:25 Uhr
Also ich habe die Antworten nicht gelesen, aber das ist Unfug. Es müssen seine Kinder sein, also er muss die Vaterschaft anerkannt haben/gemeinsames Sorgerecht haben und dann hat er selbstverständlich auch Kindkranktage zur Verfügung. Einfach zum Arzt gehen und die Krankmeldung holen und abgeben.
Re: Frage...
Antwort von PaulaJo am 23.11.2016, 12:26 Uhr
Wir leben zwar auf einem Grundstück, in einem Haus, aber nicht in einem Haushalt.Ich gucke ja schon recht oft auf die Kleinen, aber immer kann ich ja auch nicht.
Re: Frage...
Antwort von dee1972 am 23.11.2016, 12:30 Uhr
Es ist toll, wenn die Kids eine Omi haben, die einspringen kann, trotzdem stehen auch dem unverheirateten Papa, sofern er gesetzlich versichert ist, die 10 Kind-Krank-Tage zu.
Krass, was sich manche AG so tagtäglich rausnehmen :(
Und gute Besserung.
Re: Frage...
Antwort von wolke76 am 23.11.2016, 12:45 Uhr
Nur zur Klarstellung: Mir geht es nicht drum, dass jmd. ggf. keinen Anspruch hat, weil Oma mal rüberkommt (oder auch nicht). ABER es besteht tats. KEIN Anspruch, wenn es so ist, dass z.B. die Oma dauerhaft im HH der jungen Familie lebt - als in den Alltag integriertes Familienmitglied sozusagen. Das kommt sicherlich selten vor. Aber dann bestünde tatsächlich kein Anspruch.
Re: Frage...
Antwort von wolke76 am 23.11.2016, 12:47 Uhr
Das dachte ich mir schon so. Dann gibt es nix zu rütteln, der Anspruch besteht. Da kann der AG deines Sohnes nix machen.
Nur in dem Falle, wo z.B. eine Mehrgenerationenfamilie wirklich in EINEM Haushalt lebt, die Oma fit und zu Hause ist, dann wäre der Sachverhalt ggf. anders.
Re: Frage...
Antwort von Danyshope am 23.11.2016, 14:26 Uhr
Klar kann er daheim bleiben und Kinderfrei nutzen. Er braucht aber eine Krankmeldung vom Kinderarzt. da steht dann auch drauf das es keine andere volljährige Person wie zB Oma oder Opa geben darf die die Betreuung übernehmen kann im Krankheitsfall. Ob die Eltern verheiratet sind oder nicht ist völlig egal, es müssen nur die leiblichen Kinder sein und eben Sorgerecht usw. Problematisch ist es wenn er in der privaten Krankenversicherung ist, dann muss er schauen ob er eine entsprechende Zusatzversicherung hat. ist er in der gesetzlichen als Pflichtversicherter, dann hat er genau wie die Mutter Anspruch auf bis zu 10 Tage pro Jahr pro Kind bzw im Höchstfall für alle zusammen 25 Tage. Und, die Kinder dürfen nicht älter wie 12 Jahre sein.
Attest reicht er dann bei der KK ein, bekommt dann Geld in Höhe von Krankengeld von denen für die Tage. Das kann aber dauern. AG stellt dann unentgeltlich frei. In der regel. Es gibt auch Firmen die bezahlen das den Eltern, dann darf es aber bei der KK nicht eingereicht werden.
das geht auch ohne zusammenleben. relativ aktuell
Antwort von 32+4 am 23.11.2016, 14:31 Uhr
wichtig war hier nur, dass die vaterschaft anerkannt war.
aok
ASR, in meinem fall. (AOK) nur vaterschaftsanerkennung war der KK wichtig
Antwort von 32+4 am 23.11.2016, 14:32 Uhr
.
Re: das geht auch ohne zusammenleben. relativ aktuell
Antwort von PaulaJo am 23.11.2016, 15:10 Uhr
Hier auch AOK, zumindest mein Sohn, die Kinder sind woanders versichert.
Re: Frage...
Antwort von Katjameyer am 23.11.2016, 15:46 Uhr
Huhu, kommt auf die KK an, wir sind verheiratet, aber die Kids sind privat versichert, mein Mann bekommt KEINE freien Tage wenn eins der Kinder krank wird!
Re: Frage...
Antwort von Kater Keks am 23.11.2016, 16:41 Uhr
Frage dazu: Wie ist das wenn alle privat versichert sind? Ich bin privat versichert, weil Beamtin, die Kinder sind privat versichert und mein Mann auch. Weißt du, wie es sich da verhält?
Re: Frage...
Antwort von fabiansmama am 23.11.2016, 17:09 Uhr
Die privaten Kk zahlen in der Regel kein Kinderkrankengeld.
Ausschlaggebend ist die Versicherung der Kinder! Denn die zahlt. Eine Bekannte ist privat versichert als Beamtin. Der Mann als Hauptverdiener ist gesetzlich versichert und die Kinder somit auch. Sie kann kkg in Anspruch nehmen.
Sind die Kinder aber privat versichert, haben die Eltern zwar Anspruch auf freistellung, aber bekommen das meist nicht bezahlt. Beamte haben glaube ich ein paar wenige Tage im Jahr zur Verfügung ohne Lohnausfall (4 St?).
Re: Frage...
Antwort von fabiansmama am 23.11.2016, 17:10 Uhr
Solange die Kinder gesetzlich versichert sind, wird gezahlt. Auch an einen evtl privat versichertes Elternteil. Die KK der Kinder zahlt das Kinderkrankengeld.
Re: Frage...
Antwort von fabiansmama am 23.11.2016, 17:20 Uhr
Ich korrigiere: Elternteil muss auch gesetzlich versichert sein und Anspruch auf Krankengeld haben.
Re: Frage...
Antwort von fabiansmama am 23.11.2016, 17:22 Uhr
Korrigiere: laut google muss der betreunde Elternteil auch gesetzlich versichert sein und Anspruch auf Krankengeld haben. Meine Bekannte muss da was durcheinander gebracht haben.
Re: Frage...
Antwort von Kater Keks am 23.11.2016, 17:52 Uhr
Okay, also ich hab auch 10 Tage, in denen ich weiter Lohn bekomme.
Also hat mein Mann keine Tage...... ....wir brauchten sie GsD bisher ja nicht und der Große fällt da eh raus......aber das wusste ich echt nicht.