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von Kinderland  am 25.05.2018, 16:18 Uhr

Für alle Besserwisser

Krätze ist Meldepflichtige. Es gilt das infektionsgesetz.
Kann man übrigens nachlesen. Und ich hab Ahnung davon.

 
19 Antworten:

Re: Für alle Besserwisser

Antwort von mf4 am 25.05.2018, 16:36 Uhr

Mann oh Mann, mach mal nicht so ein Geschiss. Ich hatte mal Krätze und habs nicht gemeldet und wenn es erkannt und behandelt wird ist es ratz fatz vorbei.

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Re: Für alle Besserwisser

Antwort von +sumsebiene+ am 25.05.2018, 16:37 Uhr

Warum wundert es mich jetzt nicht, das du Ahnung von Krätze hast

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Re: Für alle Besserwisser

Antwort von Johanna3 am 25.05.2018, 16:37 Uhr

Krätze gehört zu den Krankheiten, die mitteilungspflichtig sind, nicht jedoch meldepflichtig. Und zum Glück gibt es kein "Infektionsgesetz", sondern nur ein Infektionsschutzgesetz. Zum Glück.

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Re: Für alle Besserwisser

Antwort von Anna3Mama am 25.05.2018, 16:38 Uhr

Es ging doch um die Frage, ob die Mutter ihr zweijähriges Kind deswegen wochenlang aus der Kita nehmen soll. Wenn es so extrem ansteckend wäre, wäre es ja eine Neverendingstory.
In 20 Tagen hätte dann der halbe Kindergarten die krätze, weitere 20 Tage später dann der nächste Schub, dann dürfte die Kita wochenlang zu bleiben.

Auf der RKI-Seite steht aber, dass enger, lang anhaltender Körperkontakt nötig ist. Zudem gibt es wohl viele Fälle, wo sich nicht mal die engsten Familienmitglieder bzw. Freund/Freundin angesteckt haben.

Ist also ne wirklich unschöne Sache und Vorsichtsmaßnahmen z.B. bei den Erzieherinnen, die Kontakt hatten Pflicht (Handschuhe, langärmlig etc) aber auch nicht sooo schlimm, dass man ein zweijähriges wochenlang aus der Kita nimmt und es dann wieder neu eingewöhnen muss. Bzw würde das dann ja für alle Kinder gelten. Könnte die Kita direkt zu machen.

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Du hast von nix Ahnung

Antwort von ösitina am 25.05.2018, 16:46 Uhr

Meldepflicht gemäß IfSG
In Deutschland besteht keine krankheits- oder erregerspezifische Meldepflicht gemäß IfSG.

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Re: Selbst der KRÄTZEVERDACHT ist Meldepflichtig

Antwort von Kinderland am 25.05.2018, 16:56 Uhr

Herr lass Hirn regnen

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Re: Selbst der KRÄTZEVERDACHT ist Meldepflichtig

Antwort von ösitina am 25.05.2018, 16:58 Uhr



Ja ganz dringend, und Werner lass den Schirm bitte weg

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Re: Für alle Besserwisser

Antwort von mf4 am 25.05.2018, 16:58 Uhr

Man ist keine 2 Tage nach Behandlungsbeginn ansteckend... wüsste nicht, warum man Wochen lang sein Kind aus der Kita nehmen sollte.

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Re: Für alle Besserwisser

Antwort von Anna3Mama am 25.05.2018, 17:09 Uhr

Das bezog sich auf den Text von Summerbaby, die gelesen hatte, dass es vier bis sechs Wochen ansteckend sein soll.
Klar, wenn man es diagnostiziert und behandelt ist es wohl nach ein, zwei Tagen weg. Beim betroffenen Kind. Ich dachte aber ihr gehts um die Milben, die jetzt in der Kita bzw bei den anderen Kindern ihr Unwesen treiben. Vielleicht habe ich die Ausgangsfrage aber auch falsch verstanden...

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Re: Du hast von nix Ahnung

Antwort von Anna3Mama am 25.05.2018, 17:13 Uhr

RKI:
Benachrichtigungspflicht gemäß IfSG
Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben gemäß § 34 Abs. 6 IfSG das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen,
wenn in ihrer Einrichtung betreute oder betreuende Personen an Skabies erkrankt oder dessen verdächtig sind.

... weiß jetzt aber nicht, inwiefern das für die Fragestellung wichtig ist.

Denke, für die Kitaleitung geht es da auch um Kosten, den Personalmehraufwand für die Putzaktionen etc. Die bekommt sie dann wieder.

Dafür heisst das einen enormen Dokumentationsaufwand :-(

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Re: Selbst der KRÄTZEVERDACHT ist Meldepflichtig

Antwort von Christine70 am 25.05.2018, 17:15 Uhr

Die zwei (K78 auch) können nur googeln, nix weiter und es ist bekannt, daß es Ärzteseiten gibt, die nix taugen und dort nur Geschwafel steht.

Selbst wikipedia ist in Sachen Medizin nicht aussagekräftig und mit Vorsicht zu genießen.

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Re: Selbst der KRÄTZEVERDACHT ist Meldepflichtig

Antwort von Luzi_Mi am 25.05.2018, 17:20 Uhr

Dein bisschen Hirn haben Dir wohl die Milben weggefressen...

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Re: Für alle Besserwisser / gefährliches Halbwissen ;-)

Antwort von cube am 25.05.2018, 17:38 Uhr

Meldepflichtig heißt in dem Fall (wie bei Läusen), es wird gemeldet, um zu dokumentieren.
Es wird nicht gemeldet, weil es so eine schlimme Sache ist.
Das RKI führt halt Statistiken darüber (wie auch über Magen-Darm-Erkrankungen), um zu ermitteln, ob oder wo übermäßig gehäuft Fälle auftreten, wie sich eine Krankheit ausbreitet, zurückentwickelt etc.
Ich betone aber gerne nochmal: es ist nicht meldepflichtig, weil die Einrichtung dann unter Quarantäne gestellt werden muß.
Abgesehen davon ist man bei Krätze wie auch bei Läusen nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Behandlung wieder KiGa-tauglich und gilt als nicht

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Re: Für alle Besserwisser

Antwort von zwergchen84 am 25.05.2018, 17:59 Uhr

Hach, darüber plaudern wir dann Anfang Juli auch ja?

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Re: Für alle Besserwisser

Antwort von nachbarn am 25.05.2018, 18:53 Uhr

Narni@ hat doch keiner gesagt , dass man es nicht melden soll, sondern es wurde gefragt
soll mein Kind nicht in den KIGA damit es nicht angesteckt wird...
schalte dein Hirn ein, ah nöö du hast je keines mehr ,darum bittest du den Herrn , aber dann stelle dich bitte lange darunter

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Re: Für alle Besserwisser

Antwort von Meyla am 25.05.2018, 20:44 Uhr

Naja es ist meldepflichtig ja... und was hatte das mit dem Thema zu tun?

Camphilobacter ist auch meldepflichtig, obwohl eine Mensch zu Mensch Ansteckung beinahe nur über Anilingus möglich ist.... das hat gar nix zu heißen.

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Nein, ist nicht meldepflichtig

Antwort von Mutti69 am 25.05.2018, 21:54 Uhr

Bei einem Fall in einer Gemeinschaftseinrichtug muss ebenfalls nicht gemeldet, aber „benachrichtigt“ werden.

Eigentlich vergeudete Zeit, dir das erklären zu wollen...

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Re: Kind zu Hause lassen ja/nein

Antwort von cube am 26.05.2018, 7:47 Uhr

Sofern die Kinder/das Kind mit Krätze bereits ordnungsgemäß behandelt wurde, bestehtvkeine Ansteckungsgefahr mehr von diesem Kind aus. Aber ähnlich wie bei Läusen sollten halt alle Eltern (daher die Pflicht zur Information über die Erkrankung) Ihr Kinder auf Anzeichen untersuchen und ggf behandeln.
Und da liegt oft das Problem: viele Eltern tun das nicht wirklich gründlich und schon hat das nächste Kind xy. Oder es ist Eltern peinlich, weil Krätze sowie Läuse immer noch in vielen Köpfen als „kommt durch mangelnde Hygiene“ verankert ist, und sagen nicht Bescheid - und dann gibts die große Ausbreitung.
Ist also schwierig zu sagen, ob man sein Kind schicken soll. Ich würde es tun, denn letztendlich kann man das Verhalten anderer Eltern nicht voraussagen und so wäre vielleicht auch nach 1 Woche noch ein unentdeckter/umgemeldeter Fall da und Kind steckt sich an.
Sind doch keine dramatischen Seuchen - nur nervig.

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Re: Kind zu Hause lassen ja/nein

Antwort von K78 am 26.05.2018, 8:33 Uhr

Inkubationszeit ist fast etst nach 30 Tagen

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