Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

von hormoni  am 22.07.2014, 16:18 Uhr

Gerade kam antwort...

so etwas (Übernahme KiGa-Gebühren durch AG) nennt man "steuerfreue Zuschläge"

Der Arbeitgeber spart durch solche Maßnahmen Lohnkosten. Er kann sie in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen.

Gruß

h

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.