Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:18 Uhr

Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG

zuständig ist wisst ihr das?
(in S-H)
LG

 
19 Antworten:

Welche soll festgestellt werden? Deutsch?

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:21 Uhr

???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

-Feststellen ^^

Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:21 Uhr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Welche soll festgestellt werden? Deutsch?

Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:22 Uhr

ja sry bin auf 180 deswegen hatte ih mih vershrieben brauhe ne stelle die mir sagen kann ob mein kind nu deutsh oder österreihish ist da sih davür ir.wie keiner zuständig fühlt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wo kann man die Staatsangehörigkeit feststellen lassen

Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:24 Uhr

so nu is aber rihtig

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG

Antwort von Fridoline am 12.02.2010, 11:24 Uhr

O ist es denn geboren? In D oder in Ö?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG

Antwort von Fridoline am 12.02.2010, 11:25 Uhr

Ich meinte natürlich WO.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo kann man die Staatsangehörigkeit feststellen lassen

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:25 Uhr

Welche Staatsangehörigkeit hast du und welche der Vater?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wo kann man die Staatsangehörigkeit feststellen lassen

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:28 Uhr

Wenn Vater oder Mutter die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (egal wo das Kind geboren wurde) hat dein Kind auch die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG

Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:29 Uhr

In D Erzeuger ist auh Deutsh Vatershafftsanerkennung ist auh untershrieben... Die meisten sagten mir auh das das Kind Deutsh ist allerdings will die Ausländerbehörde das bestätigt haben die haben mih dann ans bürgeramt weitergeleitet die wiederum ans standesamt und das standesamt sagte ih soll es bei dieser Stelle probieren nur finde ih diese Stelle niht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG

Antwort von Fridoline am 12.02.2010, 11:31 Uhr

Es steht doch auf der Geburtsurkunde...Oder? Also ich denke jedenfalls, daß es bei unserer draufsteht..Ihr Vater ist kein Deutscher, trotzdem ist sie als -deutsch- eingetragen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:34 Uhr

Eine Vaterschaftsanerkennung alleine reicht nicht aus. Der Vater muss in der Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) eingetragen sein. Erst dann wird es im Melderegister geändert und das Bürgeramt kann deinem Kind einen Kinderreisepass ausstellen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:37 Uhr

Hat dem Standesamt bei der Beurkundung die Vaterschaftsanerkennung vorgelegen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nicole+Jannik+Lukas

Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:38 Uhr

er ist mit eingetragen
Habe jetzt aber eben meine Anwältin eingeshaltet dann soll sie das klären renne da nu seit dezember von amt zu amt und keiner weiß was ih hab di shnauze voll und bei bürgeramt wurde mir gesagt das sie ihr keinen ausweis ausstellen können warrum auh immer habe denen alles gebraht...
ih werd wahnsinnig kämpf hier nur gegen windmühlen
Aber Vielen Dank für deine Antwort =)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nicole+Jannik+Lukas

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:42 Uhr

Also wenn Ihr beide in der Abstammungsurkunde eingetagen seit, sollte es kein Problem sein.
Lebt der Vater in einer anderen Stadt oder Gemeinde? Daran könnte es evtl. liegen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Normal gilt:

Antwort von Zero am 12.02.2010, 12:00 Uhr

Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, hat es automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, egal woher die Eltern kommen.
Würde es in Österreich geboren, hat das Kind die Österreichische (wassn Wort ...) Staatsbürgerschaft.

So zumindest wurde es mir erklärt ... ist allerdings ohne Gewähr!

MfG Zero

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

NEIN das stimmt nicht

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 12:02 Uhr

In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip und NICHT das Bodenprinzip. Ausschlaggebender Punkt ist/sind die Staatsangehörigkeiten der Eltern und nicht wo man geboren wurde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schab mal gegooglet und das ist dabei rausgekommen:

Antwort von Zero am 12.02.2010, 12:09 Uhr

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht.html

Hatte ja geschrieben: ohne Gewähr - was war mein letzter Stand der mit mitgeteilt wurde von Behörden - scheinbar darf man denen auch nicht alles glauben ;)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich habe mir schon gedacht, dass du ...

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 12:16 Uhr

den § 4 STaG meinst. Das ist eine "Sonderregelung", die nur unter bestimmten Vorrausetzungen gilt.

Da müssen bestimmte Vorraussetzungen vorliegen. Und es wird sehr streng geprüft. Diese Kinder haben zunächst beide Staatsangehörigkeiten
(z.B. Deutsch und Türkisch) Die Kinder müssen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahr eine Erklärung beim Ausländeramt abgeben, welche Staatsangehörigkeit sei behalten möchten. Entweder Deutsch oder die andere. Beide geht dann nicht mehr.

Wenn dieses Gesetz immer gelten würde, gäbe es in Deutschland keine Babys mit ausländischen Staatsangehörigkeiten. Es ist wirklich nur eine Ausnahme. (Kein Gesetz ohne Ausnahme)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

schau mal hier

Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 12:29 Uhr

hier ist das komplette StAG.
In § 4 sind die Erwerbsgründe durch Geburt genau geregelt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.