Geschrieben von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:18 Uhr |
Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG
zuständig ist wisst ihr das?
(in S-H)
LG
Welche soll festgestellt werden? Deutsch?
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:21 Uhr
???
Re: Welche soll festgestellt werden? Deutsch?
Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:22 Uhr
ja sry bin auf 180 deswegen hatte ih mih vershrieben brauhe ne stelle die mir sagen kann ob mein kind nu deutsh oder österreihish ist da sih davür ir.wie keiner zuständig fühlt
Wo kann man die Staatsangehörigkeit feststellen lassen
Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:24 Uhr
so nu is aber rihtig
Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG
Antwort von Fridoline am 12.02.2010, 11:24 Uhr
O ist es denn geboren? In D oder in Ö?
Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG
Antwort von Fridoline am 12.02.2010, 11:25 Uhr
Ich meinte natürlich WO.
Re: Wo kann man die Staatsangehörigkeit feststellen lassen
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:25 Uhr
Welche Staatsangehörigkeit hast du und welche der Vater?
Re: Wo kann man die Staatsangehörigkeit feststellen lassen
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:28 Uhr
Wenn Vater oder Mutter die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (egal wo das Kind geboren wurde) hat dein Kind auch die Deutsche Staatsangehörigkeit.
Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG
Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:29 Uhr
In D Erzeuger ist auh Deutsh Vatershafftsanerkennung ist auh untershrieben... Die meisten sagten mir auh das das Kind Deutsh ist allerdings will die Ausländerbehörde das bestätigt haben die haben mih dann ans bürgeramt weitergeleitet die wiederum ans standesamt und das standesamt sagte ih soll es bei dieser Stelle probieren nur finde ih diese Stelle niht
Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG
Antwort von Fridoline am 12.02.2010, 11:31 Uhr
Es steht doch auf der Geburtsurkunde...Oder? Also ich denke jedenfalls, daß es bei unserer draufsteht..Ihr Vater ist kein Deutscher, trotzdem ist sie als -deutsch- eingetragen...
Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:34 Uhr
Eine Vaterschaftsanerkennung alleine reicht nicht aus. Der Vater muss in der Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) eingetragen sein. Erst dann wird es im Melderegister geändert und das Bürgeramt kann deinem Kind einen Kinderreisepass ausstellen
Re: Gibt es eine Stelle die für das Feststellen von StaatsangehörigkeitsFESTSTELLUNG
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:37 Uhr
Hat dem Standesamt bei der Beurkundung die Vaterschaftsanerkennung vorgelegen?
Nicole+Jannik+Lukas
Antwort von KathaFabienne am 12.02.2010, 11:38 Uhr
er ist mit eingetragen
Habe jetzt aber eben meine Anwältin eingeshaltet dann soll sie das klären renne da nu seit dezember von amt zu amt und keiner weiß was ih hab di shnauze voll und bei bürgeramt wurde mir gesagt das sie ihr keinen ausweis ausstellen können warrum auh immer habe denen alles gebraht...
ih werd wahnsinnig kämpf hier nur gegen windmühlen
Aber Vielen Dank für deine Antwort =)
Re: Nicole+Jannik+Lukas
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 11:42 Uhr
Also wenn Ihr beide in der Abstammungsurkunde eingetagen seit, sollte es kein Problem sein.
Lebt der Vater in einer anderen Stadt oder Gemeinde? Daran könnte es evtl. liegen.
Normal gilt:
Antwort von Zero am 12.02.2010, 12:00 Uhr
Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, hat es automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, egal woher die Eltern kommen.
Würde es in Österreich geboren, hat das Kind die Österreichische (wassn Wort ...) Staatsbürgerschaft.
So zumindest wurde es mir erklärt ... ist allerdings ohne Gewähr!
MfG Zero
NEIN das stimmt nicht
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 12:02 Uhr
In Deutschland gilt das Abstammungsprinzip und NICHT das Bodenprinzip. Ausschlaggebender Punkt ist/sind die Staatsangehörigkeiten der Eltern und nicht wo man geboren wurde.
Schab mal gegooglet und das ist dabei rausgekommen:
Antwort von Zero am 12.02.2010, 12:09 Uhr
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht.html
Hatte ja geschrieben: ohne Gewähr - was war mein letzter Stand der mit mitgeteilt wurde von Behörden - scheinbar darf man denen auch nicht alles glauben ;)
Ich habe mir schon gedacht, dass du ...
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 12:16 Uhr
den § 4 STaG meinst. Das ist eine "Sonderregelung", die nur unter bestimmten Vorrausetzungen gilt.
Da müssen bestimmte Vorraussetzungen vorliegen. Und es wird sehr streng geprüft. Diese Kinder haben zunächst beide Staatsangehörigkeiten
(z.B. Deutsch und Türkisch) Die Kinder müssen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahr eine Erklärung beim Ausländeramt abgeben, welche Staatsangehörigkeit sei behalten möchten. Entweder Deutsch oder die andere. Beide geht dann nicht mehr.
Wenn dieses Gesetz immer gelten würde, gäbe es in Deutschland keine Babys mit ausländischen Staatsangehörigkeiten. Es ist wirklich nur eine Ausnahme. (Kein Gesetz ohne Ausnahme)
schau mal hier
Antwort von Nicole+Jannik+Lukas am 12.02.2010, 12:29 Uhr
hier ist das komplette StAG.
In § 4 sind die Erwerbsgründe durch Geburt genau geregelt.
Bestellt jemand bei tchibo und würde mir was mitbestellen?
So, jetzt geh ich aber!
Futterfrage
Dauerdurchfall
Darf man Kopien von CD`s oder gelauften Download- MP3- Datein verschenken?
@NadineLT
Suche eine kiste (aufbewahrungsbox) mit einsatz, also so, dass zwei "fächer" ent
Outing ^^
Apropos Jogginghose