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Geschrieben von Julie am 25.07.2016, 12:04 Uhr

In ca 3,5Stunden bin ich nicht nur Mama von meinen drei Damen...

Das BAMF hat mit dem Antrag auf Familiennachzug genau gar nichts zu tun. Das BAMF hört an und entscheidet - und im Fall einer Anerkennung nach Par. 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG kann anschließend ein Antrag auf Familiennachzug gestellt werden
Je nach Konstellation gem. Par. 29 oder gem. Par.36 Abs. 1 AufenthG. Der Antrag muss bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die nachzugsberechtigten Familienangehörigen leben.
Druck beim BAMF sorgt nur dafür, dass die nicht vernünftig arbeiten können. Und die laufen schon lange am Limit.

 
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