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von Hasenmami89  am 06.07.2020, 12:28 Uhr

Kann das Ärger geben?

Hallo,

Ich habe im Frühjahr 2019 mein Baby bekommen.
Da ich nach einem Jahr wieder arbeiten wollte und es bei uns ein Zeitproblem mit den Tagesmüttern inkl. Jugendamt gibt (wegen meinem Schichtdienst), blieb uns nur die Wahl einer Kita.
Was gar nicht schlimm ist.

Also haben wir uns bei 4 Kitas eingeschrieben (mehr darf man nicht). Wir hatten dann auch 3 Kennenlerngespräche, wo wir die Tagesmutter-Schichtdienstproblematik erklärt haben.
Eine Kita stufte uns dann mit der Priorität "besonders hoch" ein.
Dort haben wir dann auch im Januar einen Platz angeboten bekommen und auch direkt angenommen.

Einen Monat später habe ich gemerkt, dass ich schwanger bin.
Nun erübrigt sich erstmal das Problem mit dem Schichtdienst.

Kann die Kita uns nun was?
Ich denke mal, dass sie uns nur aufgrund der Arbeitssituation ausgewählt haben.
Wenn die Kita beginnt, gehe ich quasi in den Mutterschutz über.

Es war ja alles anders geplant als es nun gelaufen ist.
Aber ich wollte den Platz jetzt auch nicht kündigen. Man weiss ja nie was noch alles kommt.

 
13 Antworten:

Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Assen08 am 06.07.2020, 12:29 Uhr

Du bist doch nicht verpflichtet, das bei der Kita anzugeben, dass du ein Kind erwartest.

Ich würde da zu keinem ein Wort verlieren.

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Spirit am 06.07.2020, 12:32 Uhr

Ich würde einfach mal ein ganz offenes Gespräch mit der Kitaleitung suchen und sehen was sie sagt.

Ich gehe davon aus, dass du dein 1. Kind ja immer noch bringen willst?

Im Grunde ist jede Kita und Kindergarten ja froh wenns sie voll sind und finden es eher nicht so prickelnd wenn kurzfristig jemand absagt. Dann passen nämlich die Stunden der Erzieher wieder nicht und es muss getüftelt werden.

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Felica am 06.07.2020, 12:32 Uhr

Nein, warum sollte es da Ärger geben? Im schlimmsten Fall hast du halt keinen Anspruch auf einen VZ-Vertrag. Aber da jedes Kind einen Anspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag hat, euer Kind ja bereits über ein Jahr ist, ist alles super. Im Zweifel darf es halt nur bis 25 Std die Woche in die Betreuung.

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Hasenmami89 am 06.07.2020, 13:05 Uhr

Das werden die ja sehen.
Entweder maschier ich da noch 6 Wochen mit dickem Bauch rum oder später dann mit einem Baby im Schlepptau.

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Meyla am 06.07.2020, 13:06 Uhr

Nein da gibt es keinen Ärger. Warte die 14. Woche entspannt ab und erkläre dann deine Situation.

Bei mir war es ähnlich.... die Kita sieht das total entspannt und hat keine negative silbe verloren.

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Hasenmami89 am 06.07.2020, 13:07 Uhr

Okay.

Ach wusste ich gar nicht.
Ich dachte man kann sein Kind anmelden wie man möchte.
Die Hartz 4 Familien bei uns im Dorf haben auch alle 45 Stunden Plätze

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Hasenmami89 am 06.07.2020, 13:10 Uhr

Okay :)

Wie gesagt, so war es ja nicht geplant.
Als wir alles unter Dach und Fach gebracht haben, war ich ja auch noch nicht schwanger.
Und man weiss ja generell nie was kommt.
Unser zweites Kind hatten wir nach der Geburt verloren. Man weiss halt nie was das Leben so mit sich bringt...

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von makkipakki am 06.07.2020, 13:13 Uhr

Naja,das kann aber durchaus andere Gründe haben. Die Entscheidung obliegt dem Jugendamt. Förderungsbedürftige Kinder haben oft einen vollzeitplatz um die Therapien im Alltag zu gewährleisten.

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Johanna3 am 06.07.2020, 13:14 Uhr

Die Kinder aus Hartz 4 Familien werden in der Regel bevorzugt aufgenommen.

Was dir passieren könnte: Dass dir fristgerecht die Stunden gekürzt werden, da du keinen Anspruch auf einen Vollzeitplatz hast.

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von bellis123 am 06.07.2020, 13:20 Uhr

Warum sollte das Ärger geben? Glaube mir, du bist nicht die 1. Mama die ein 2. Kind erwartet. Das kennen die doch. ;-)

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von Assen08 am 06.07.2020, 13:22 Uhr

Im vorhinein würde ich das nicht ansprechen.

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von kati1976 am 06.07.2020, 13:37 Uhr

Warum sollte es Ärger geben?


Hier hättest du ab dem Tag den du im Mutterschutz bist keinen Anspruch mehr auf einen Vollzeitplatz,das ist aber auch überall anders

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Re: Kann das Ärger geben?

Antwort von StiflersMom am 06.07.2020, 13:37 Uhr

Also in unserer Stadt passiert nichts, andere Städte streichen zB die Tagesmutter beim BV oder MuSchu.

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