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Geschrieben von dana2228 am 10.02.2016, 10:45 Uhr

kann man Mieter abmahnen, weil Kinder das fremde Grundstück betreten?

Meine Freundin (Mutter dreier Kinder ) hat eine Abmahnung bekommen.
Jedenfals sind die Vermieter auf die Familie nicht gut zu sprechen. Die Kinder sind zu laut. Jetzt haben sie eine Abmahnung vom Anwalt bekommen, weil die zwei Kinder (fast 7 und 4 Jahre ) die Treppe sie von deren Terasse zu den Balkone betreten haben. Die Mutter hat dies gesehen, trug den Maxi Cosi und teilte den Kindern nachher mit, das sie da nix zu suchen haben. Die Kinder teilen ihr mit nur ihren Papierflieger geholt zu haben, während die Mutter auf den Hof die Einkäufe und den Bruder aus den Auto lud.
Jetzt werden sie abgemahnt.
Ist doch Lachhaft , oder?

 
6 Antworten:

Re: kann man Mieter abmahnen, weil Kinder das fremde Grundstück betreten?

Antwort von Dor am 10.02.2016, 10:52 Uhr

Bevor man das als lachhaft bezeichnet, müsste man erst einmal die Version der anderen Seite auch lesen/hören.

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Re: kann man Mieter abmahnen, weil Kinder das fremde Grundstück betreten?

Antwort von Littlecreek am 10.02.2016, 10:52 Uhr

Lachhaft ja, aber rechtens. Zu laut gibt's bei normalem Kinderlärm nicht.

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Re: kann man Mieter abmahnen, weil Kinder das fremde Grundstück betreten?

Antwort von dana2228 am 10.02.2016, 10:55 Uhr

Na es steht in der Abmahnung drin, das sie das Mietverhältnis abmahnen weil die Kinder deren Grundstück betreten haben.

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Re: kann man Mieter abmahnen, weil Kinder das fremde Grundstück betreten?

Antwort von linghoppe. am 10.02.2016, 10:57 Uhr

da die Kinder noch so klein sind, soll sie die Abmanuhng zurück weisen.
sie kann sich beim Miterschutz erkundigen, wir wissen nicht
was genau los war, hat die Vermieterin schon offters Mündlich gewarnt,
wenn nicht ist es es sehr seltsam.

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Re: kann man Mieter abmahnen, weil Kinder das fremde Grundstück betreten?

Antwort von Pamo am 10.02.2016, 11:11 Uhr

Ich würde mich da professionell beraten lassen, aber mir scheint dass die Abmahnung gerade bei kleinen Kindern wenig Sinn macht, solange diese Treppe nicht durch ein kleines Törchen abgeriegelt ist.

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Re: War vermutlich nicht nur ein Mal...

Antwort von Bonnie am 10.02.2016, 11:14 Uhr

Viele Vermieter, aber auch Nachbarn sind eher kinderfeindlich, das stimmt leider. Trotzdem: Bis eine Abmahnung kommt, ist ganz sicher nicht nur ein einziger Vorfall passiert, das halte ich für Quatsch. Sondern vermutlich sind die Kinder schon oft aufgefallen.

Trotzdem sind Abmahnungen wegen Lärms oder Betreten des fremden Grundstücks durch Kinder natürlich Blödsinn. Wenn ich Deine Freundin wäre, würde ich aber vielleicht in eine kinderfreundlichere Umgebung ziehen. Nach meiner Beobachtung (Freundin von mir hat zwei Kinder und Ähnliches erlebt) wird man als Familie nicht mehr glücklich, wenn der Ärger mit dem Vermieter einmal da ist. Der Streit wird zum Dauerbrenner, es gibt für jede Kleinigkeit neuen Ärger. Bei meiner Freundin ist das Ganze sogar bei Gericht gelandet. Sie war aber zum Glück im Mieterschutzbund, so dass der Anwalt kostenlos war. So oder so: Ich würde umziehen.

LG

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