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von Kater Keks  am 24.03.2018, 11:43 Uhr

Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Ich bin ja nicht gläubig und beschäftige mich sonst nicht wirklich mit dem Thema, aber ich weiß auch das der Karfreitag ein sogenannter stiller Feiertag ist.
Nun ist es so, das in diesem Jahr mal der Geburtstag meiner Schwester auf diesen Tag fällt. Ihren Geburtstag möchte sie natürlich feiern........

Jetzt die Frage: Muss man damit rechnen, wenn es - auch nach außen hin - etwas lauter wird (mit Musik etc.), es deswegen Ärger gibt?
Oder betrifft diese „Stille“ generell nur öffentliche Veranstaltungen?

Ich hab keine Ahnung, habt ihr Erfahrungen damit?

 
50 Antworten:

Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Strawberry7 am 24.03.2018, 11:50 Uhr

Bei uns ist das ein "stiller" Feiertag und das betrifft auch die privaten Räume. Also im Garten laut sein oder auch im Haus laute Musik ist hier nicht angebracht und das würde hier bei uns auch Ärger geben....
Es gibt hier bei uns auch das sog. Feierverbot für Clubs etc....

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Häsle am 24.03.2018, 11:51 Uhr

Das kommt auf die Nachbarn an. Hier bei uns wurden wohl die Alten meckern, aber das wäre alles. Da, wo ich arbeite und herkomme, wird wegen sowas die Polizei gerufen.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von derblaueelefant am 24.03.2018, 12:02 Uhr

ist hier auch so...

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Jule@Lotti am 24.03.2018, 12:10 Uhr

Die allgemeinen Regeln (Nachtruhe etc) müssen selbstverständlich eingehalten werden. Wie es rechtlich sonst aussieht weiß ich nicht sicher, kann mir aber nicht vorstellen, das wegen des Feiertages kein Geräusch aus der Wohnung dringen darf...

Am besten redet deine Schwester vorher mit den Nachbarn und kündigt die Feier an, dann können die evt vorher schon sagen, wenn das für die inakzeptabel wäre

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von DK-Ursel am 24.03.2018, 12:21 Uhr

Hej!

Soweit ich das weiß, ist der Karfreitag zwar bundesweit ein "stiller Feiertag", die Auslegung, wie er dann aber zu begehen ist und was gegen die Stille verstößt, ist regional sehr verschieden - je nach Bundesland habe ich da zumindest früher unterschiedliche Erfahrungen gemacht.
Geburtstag feiern kann ja viel bedeuten - ein freundschaftlicher Kaffeeklatsch in den eigenen 4 Wänden stört niemanden, eine laute Musik-Tanz-Party aber durchaus viele.
Ich würde da nichts provozieren und hätte Respekt vor anderleuts Gefühlen; also: entweder wirklich die Nachbarn fragen oder meinen Geburtstag, wenn er denn als wilde Party geplant ist, verschieben.

Gruß Ursel, DK - wo DAS absolut kein Problem wäre, wir haben seinerzeit am Karfreitag unseren Garten umgefräst - ich stand sehr beklommen daneben und dachte - ohoh., da gibt es gleich den ersten Ärger mit den Nachbarn, bevor wir überhaupt eingezogen sind --- aber hierzulande gibt es keine "Stille"...

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Christine70 am 24.03.2018, 12:46 Uhr

Hier gäbe es auch ärger

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Rina1982 am 24.03.2018, 12:49 Uhr

Da würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen und einfach feiern. Die Lautstärke ab einer gewissen Uhrzeit runterfahren und gut ist.....

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Pebbie am 24.03.2018, 13:05 Uhr

Ich finde, auch wenn man mit Religion nichts am Hut hat, sollte man dennoch die allgemeinen Gepflogenheiten respektieren.
Von daher wäre für mich Kaffeetrinken ok, aber laute Musik und lautes geselliges Zusammensein ein NoGo..

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von LooRelai am 24.03.2018, 13:28 Uhr

Der 2. Geburtstag meiner Tochter fiel auch auf Karfreitag... wir haben trotzdem gefeiert. Hatten da noch eine Mietwohnung und keine hat sich beschwert. Super laut war es nicht aber die Kinder haben Musik gehört und getanzt und sind natürlich grundsätzlich in der Gruppe nicjt leise.... war aber kein Problem

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 13:34 Uhr

Bei uns in der Region würde am Karfreitag bei Lärm (Musik) im Garten die Polizei freundlich klingeln... ich denke ohne richtige Rechtsgrundlage,

denn das gesetzliche Verbot, wo es saftiges Bußgeld geben kann, bezieht sich in meinem Bundesland nur auf öffentliche Tanzveranstaltungen und öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakters dieses Tages zuwiderlaufen. Richtig öffentlich ist eine Geburtstagsfeier im Garten ja nicht und doch ist die Öffentlichkeit nicht außen vor. Die Nachbaren hören und sehen es ja.

Geburtstag würde ich auch feiern aber keine Gartenparty... Lg

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Tini_79 am 24.03.2018, 13:38 Uhr

Egal welcher Feiertag- es gilt eh, wie am Sonntag, ein ganztägiges Ruhegebot.

Ich würde die Nachbarn vorher ansprechen.

Und im allerschlimmsten Fall käme ja erstmal Polizei oder Ordnungsamt und würden Ruhe verlangen - DANN kann man ja immer noch Schluss machen bzw. sehr leise.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Tini_79 am 24.03.2018, 13:39 Uhr

Wieso ohne gesetzl Grundlage?
Es ist zwar Ländersache,aber ich gehe davon aus, dass jedes Bundesland Lärm an Sonn- und Feiertagen verbietet.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 13:44 Uhr

Öffentlich! Nicht in der Öffentlichkeit.

Zirkus, Tanzabend... für Jedermann zugänglich.

Ne Gartenparty ist ne Privatveranstaltungen.

Eingriffsmaßnahmen sind nur mit Ermächtigungsgrundlage möglich.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Kater Keks am 24.03.2018, 13:48 Uhr

Na so richtig Gartenparty wird aufgrund des Wetters ja eh nicht stattfinden und bis in die Nacht rein Lärm wird auch nicht sein, sie hat zwei kleine Kinder.

Und ich denke, (sie wohnt an der Müritz), das es da nicht ganz so streng gesehen wird, wie vielleicht in Bayern.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 13:52 Uhr

Wo wir beim Thema sind:

"Würde Ortspolizeibehöre klingeln und erst einmal nur Ruhe verlangen."

Bei z.B. einer Tanzveranstaltung in einem Restaurant würde weder Polizei noch Ordnungsamt lediglich freundlich um Ruhe bitten und gut. Nö, da gibt's dann (5.000 Euro Höchsthöhe) Bußgeld.

Daher unterscheidet das Gesetz zwischen öffentlicher, für Jedermann zugängliche Veranstaltung und Privatveranstaltung...

Wegen OWiG.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von pauline-maus am 24.03.2018, 13:53 Uhr

mir persönlich ist es egal ob am kartag gefeiert wird oder nicht.
wenn es aber mal lauter bei uns zugeht, rede ich generell vorher mit der nachbarschaft und sollte es in diesem fall jemanden geben , der sich aus religiöser sicht daran stört, würde ich das respektieren und einen tag später feiern.
hier in der gegend wird das aber relaxt gesehen , zumindest im privatbereich

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 14:04 Uhr

Ich hab, in unserem Landesgesetz, jetzt das Passende für Privatpersonen und z.B. private Feiern gefunden: (siehe Bild - sonstige Handlungen).

Auch da kann mit Geldbuße geahndet werden und ich würde aus Anstand und Angst vor dem Bußgeld die Vorschriften einhalten. Wäre mir zu heiß.

(Das hat mich jetzt wirklich interessiert ;-) )

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 14:06 Uhr

Hier noch das Bußgeld. Wird vermutlich in Bayern teurer wie in Berlin ;-) Könnte mir gut vorstellen, dass die Landesregelungen dazu sehr unterschiedlich sind.

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Ich kann dir irgendwie nicht folgen, Hubbel

Antwort von Tini_79 am 24.03.2018, 14:12 Uhr

Das ist doch egal, ob im Garten oder in der Wohnung- die Nachbarn haben doch am Sonntag/ Feiertag das Recht auf Ruhe, oder nicht?

Bei einer privaten Party würde sicher nicht sofort ein Bußgeld verhängt werden.

Im Lokal u.ä. mag das anders sein, die müssen doch idR eh dafür sorgen, dass solche Räume gedämmt werden und Türen zu bleiben etc. Da gab es ja schon oft Probleme mit Anwohnern in Szenevierteln, wo dann abends nichts mehr draußen getrunken werden durfte usw.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Tini_79 am 24.03.2018, 14:16 Uhr

Dafür muss es ja erstmal eine Anzeige geben bzw es muss als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.
Ich glaube trotzdem, dass die Polizei zuerst mal andere Maßnahmen ergreifen wird, nämlich einfach mal klingeln und um Ruhe bitte :-)

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von pauline-maus am 24.03.2018, 14:19 Uhr

ehrlich gesagt, möchte ich nicht so zu meinen nachbarn stehen, das sie wegen mir die polizei rufen müsse...so ein klima wäre nix für mich

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von pauline-maus am 24.03.2018, 14:35 Uhr

ich denke mal , dann kann man das abnicken und feiern...trotzdem vielleicht freundlich mit den nachbarn reden, pro partei mit einem picocollo vorstellig werden ,das mit anstossen können ,wenn es gerade mal lauter ist;)

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 14:49 Uhr

Einer Anzeige bedarf es bei uns nicht. Steht nix im Gesetz. Es reicht die Feststellung der Nichteinhaltung. Nachbarn müssen ja auch nicht zwingend Melder sein, auch Spaziergänger können sich aufregen und die Polizei rufen. Bg

Also, auch im geschlossenen Räumen nicht so laut die Musik aufdrehen, dass es Draußen zu hören ist.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von hubert am 24.03.2018, 15:05 Uhr

Dass der Geburtstag auf Karfreitag fällt weiss sie doch sicher nicht erst seit gestern. Hat sie da überhaupt Lust auf eine Feier? Ich glaube mir wäre nicht danach.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 15:07 Uhr

Also, ich versuchs mal zu entwirren :-)

Ich hatte erst nur die Grundlage "Verbot für öffentliche Veranstaltungen und öffentliche Vergnügungen am Karsamstag" für mein Bundesland gefunden. In den von Dir angesprochenen Lokalen ist es eben nicht egal. Die Dämmung spielt keinerlei Rolle. Am Karfreitag sind Tanzveranstaltungen verboten, da geht es nicht darum, dass nix nach Draußen an Lautstärke dringen darf sondern um die Würdigung des ernsten Charakters des Tages. Kurz gesagt: Spaßverbot. Dämmung ist also in dem Bezug eher bummi.

Danach hab ich weiter recherchiert. Es musste ja noch was für diese Sachlage geben :-) und ist ja schon interessant zu wissen, was einer Privatperson blühen kann. Ich bin auf einen weiteren § gestoßen, der eben (siehe unten Bilder) alle Handlungen untersagt, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen.

Also auch Vorsicht bei Party im Haus, wenn der Lärm nach Draußen dringt. Natürlich muss in in der Theorie und Praxis der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Anwendung finden. Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Bei nem Kneiper ist das mildeste Mittel beim 3 x Verstoß anders wie bei der Privatperson mit der Gartenparty.

Auf die leichte Schulter sollte man es dennoch nicht nehmen.

Hoffe es war nun verständlicher. Lg

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Kater Keks am 24.03.2018, 15:12 Uhr

Natürlich weiß sie es nicht erst seit gestern, aber es ist das erste Mal und es ist dadurch auch das erste Mal das sie selbst mal frei hat und auch die Familie mal komplett kommen kann.

Wieso sollte sie keine Lust haben zu feiern?! Es ist ihr Geburtstag. Wir sind alle nicht gläubig.....für uns ist es halt ein Feiertag.....ein Tag an dem wir nicht arbeiten müssen.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 15:14 Uhr

Fehlerteufel : Karfreitag natürlich und nicht Karsamstag - sorry

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Himbeere2008 am 24.03.2018, 15:16 Uhr

Ich würde feiern, warum auch nicht.
Keine laute Party, aber Kaffee und Kuchen mit Sekt kein Problem.
Ich hänge auch sonntags und feiertags die Wäsche nach draußen.
Mich interessieren weder die Feiertags noch was die Nachbarn denken.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Kater Keks am 24.03.2018, 15:17 Uhr

Eben!

Und klar, wenn abzusehen ist das es lauter werden könnte....auch abends, ist das - zumindest bei uns - selbstverständlich das man den Nachbarn Bescheid gibt.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von pothi am 24.03.2018, 15:28 Uhr

Puh wenn ich das hier alles so lese wird mir schwindelig.

Natürlich würde ich meinen Geburtstag feiern. Hier, obwohl Dorf wäre dies auch möglich.

Ich bin aber auch nicht so kirchlich angehaucht und erlaube mir am Karfreitag sogar ne Scheibe Wurst wenn ich Appetitt drauf hab.

Der "liebe Gott" macht auch nicht immer das was ich gerne möchte....

lg p

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Tini_79 am 24.03.2018, 15:48 Uhr

Ernsthaft, Karfreitag ist da strenger bewertet als andere Feiertage oder der Sonntag??? Haben da etwa auch Diskotheken zu, am Freitagabend?????
"Herr im Himmel"...

Also hier in Brandenburg interessiert DAS kein Schw...

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von DK-Ursel am 24.03.2018, 15:52 Uhr

Ich finde diese - wie auch besonders rinas weiter oben - doch sehr merkwürdig:
Ausländer, die ins Land ziehen, müssen sich anpassen - wenn denen nach einem eigenen Feiertag an unsere, Karfreitag ist, würden sicher viele dafür sein, daß sie nun ja nicht mehr im Orient sind und sich anpassen sollen.
Die eigenen Bürger suchen verzweifelt nach einem Schlupfloch im Gesetzestext, obwohl Ostern ja nun wirklich andere Gelegenheiten gibt zu feiern.

Daß solche Gesetze gemacht wurde, aus Respekt und mit Rücksicht auf andere, liegt hier den allermeisten fern - das vermisse ich wirklich.
Toleranz gilt nur für die anderen, die eigene Grenze ist da anscheinend nicht so deutich.

Hm

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Kater Keks am 24.03.2018, 15:58 Uhr

Wer sucht denn nach einem Schlupfloch?!

Und der Karfreitag ist für CHRISTEN ein wichtiger Feuertag. Das sind wir aber nunmal nicht! Warum soll man also nicht seinen Geburtstag feiern dürfen, der nunmal auf diesen Tag fällt?!

Und sie wird ja nicht wild Party machen und alle Nachbarn beschallen. Was hat das mit Anpassen zu tun?! Es wird doch niemand in seinem Glauben und in seiner Begehung des Karfreitags gehindert.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Kater Keks am 24.03.2018, 15:59 Uhr

....wichtiger Feiertag.....

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 16:08 Uhr

Ja Tini, Karfreitag ist der bedeutenste Feiertag im Kirchenjahr und ja es gibt ein Tanz- und Vergnügungsverbot in meinem Bundesland.

Karfreitag ganztags. Diskotheken öffenen am Samstag 00:00 Uhr :-) Freitag bleibt zu aber junge Leute gehen doch eh nicht mehr vor Mitternacht oder?

Lg

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Hubbeldubbel am 24.03.2018, 16:16 Uhr

Ganz ganz vorsichtig, ich kann es mir leider nicht verkneifen...

Ich frage mich oft und gerade auch wieder: Welche Bräuche und welche Kultur wollen wir vor den oft als böse bezeichneten Fremden schützen und erhalten? Was macht uns aus? Beschränken sich diese Forderungen: Schutz unserer Kultur" nur auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau und nackte Damenbeine ?

Man muss nicht religiös sein aber unsere Feiertage beruhen nun einmal auf Religion.

Lg

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von zwergchen84 am 24.03.2018, 17:21 Uhr

Wenn sie so "tolle" Nachbarn hat wie wir, könnte es Ärger geben... Unsere Nachbarin regt sich schon auf, wenn ich Sonntags Wäsche raushänge *augenroll*

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Pebbie am 24.03.2018, 18:27 Uhr

Aber wir leben doch in einem Land mit christlichem Hintergrund.
Und Ostern ist nun mal der wichtigste Feiertag im Christentum.
Sie sollte zumindestens damit rechnen, das einige Gäste unter diesem Aspekt vielleicht gar nicht feiern möchten.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Pebbie am 24.03.2018, 18:29 Uhr

Na, wenn doch alles so glasklar ist, warum hast Du dann die Diskussion angezettelt ?

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Oktaevlein am 24.03.2018, 19:27 Uhr

Hallo,

am Karfreitag von draußen oder der Nachbarwohnung mit lauter Musik "beschallt" zu werden, fänd ich persönlich nicht so toll, also wenn es wirklich so partymäßig würde. Das würde ich tatsächlich verschieben. Es geht ja nicht nur darum, ob IHR evtl. Ärger bekommt, sondern ich fände es schön, auf eventuelle religiöse Gefühle anderer Rücksicht zu nehmen.

Ob ihr Geburtstag feiert oder nicht, geht ja keinen was an, solange die Lautstärke so bleibt, dass es in der Wohnung oder im Haus bleibt. Genauso ob jemand eine Scheibe Wurst isst oder dergleichen. Selbst die Wäsche im Garten könnte man ignorieren. Aber laute Musik finde ich am Karfreitag nicht angebracht. Ich hätte den Tag auf den Samstag verschoben, wenn es mein Geburtstag wäre... Oder ihr feiert einfach dieses Jahr etwas ruhiger....

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von hubert am 24.03.2018, 19:36 Uhr

Frei habt ihr auch noch Samstag bis Montag. Aber wenn es euch nichts ausmacht, dann feiert doch einfach, warum dann hier fragen. Warum es nun gerade an diesem einen Tag sein muss ist nicht so verständlich. Früher hat man schon aus Respekt erst nach Karfreitag geschmückt und Ostern keine große Wäsche gewaschen- auch wenn man nicht besonders religiös war.

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Wir haben auf einem Gründonnerstag geheiratet und in den Karfreitag logischerweise noch

Antwort von wesermami am 24.03.2018, 19:37 Uhr

Hat hier niemanden gestört

War auf einem Zelt...

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Kater Keks am 24.03.2018, 20:02 Uhr

Sie hat nun mal an DIESEM Tag Geburtstag!

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von kati1976 am 24.03.2018, 20:04 Uhr

Woher willst du wissen wer wann frei hat?

Ich habe auch schon.mal Karfreitag Geburtstag gefeiert ich sehe da kein Problem solange man niemanden stört.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von hubert am 24.03.2018, 20:15 Uhr

Ja dann feiert doch einfach wenn alles so klar ist, warum dann hier fragen. Wir feiern ganz oft nicht am eigentlichen Geburtstag, bevorzugt am darauffolgenden WE.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Kater Keks am 24.03.2018, 20:27 Uhr

Das wäre normalerweise auch so, aber es ist eben ein freier Tag und am Wochenende danach ist Ostern, und da fahren eben alle zu den Omas und Opas / Schwiegereltern.

Im Übrigen, woher willst du wissen, ob wir bzw. meine Schwester am Wochenende sonst frei haben?!

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von Kater Keks am 24.03.2018, 20:28 Uhr

Ich hab doch nur gefragt, wie die Erfahrungen sind, ob es da Ärger geben könnte?


Aber gut, die Antwort habe ich jetzt und stelle fest, das es offenbar regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

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Re: Karfreitag vs. Geburtstagsparty?!

Antwort von DK-Ursel am 24.03.2018, 23:26 Uhr

Ich schrieb bereits oben, daß niemand etwas gegen Geburtstagsgsfeiern hat, haben kann, die den Feiertagsfrieden, die Feiertagsstille - die nun mal gesetzlich vorgeschrieben ist, eben weil wir in einem "christlichen" Land leben.
Das hat durchaus etwas mit Respekt vor den religiösen Bräuchen anderer Menschen zu tun.
Einen Geburtstag kann man verschieben - den Feiertag nun mal nicht.
Und gerade die Fülle eines langen Osterwochendes gibt, wenn man wilde Party sucht, doch sicher Gelegenheit, auf einen der freien Tage auszuweichen.
Die Frau ist ja keine 10 Jahre mehr alt, und ich denke, selbst die können 1-2 Tage auf ihre Geburtstagsfeier warten, wenn die den Frieden anderer sonst stör.t
Andere schaffen ja auch nicht Weihnachten, die Sommerferien oder anderes ab, nur weil es für ihren Geburtstag ungelegen kommt.


Anscheinend aber sind gesetzliche Regelungen nötig, weil selbst "Eingeborene" keinen Respekt mehr vor den Grundlagen ihrer Nation haben - dieselben werden aber durchaus eingefordert, wenn es "Fremde" sind, die sich zu uns verirren.
Wenn ich in einem Land lebe, habe ich dessen Gesetze einzuhalten, liest man hier oft als Integrationsforderung - gilt ja wohl nicht nur für Zuwanderer!
Wenn ich in einem Land lebe, muß ich mich den Gepflogenheiten des Landes anpassen - gilt ja wohl auch nicht nur für Ausländer!
Wenn ich in einem muslimischen Land lebe, kann ich auch nicht beteuern, kein Moslem zu sein und somit mich nicht an die religiös begründeten, gesetzl. Feiertage zu halten zu müssen.

Nichts anderes wollte ich mal zu bedenken geben.
Mir scheint, einige werten hier wie so oft mit zweierlei Maß und vor allem ist die ganze Diskussion etwas kindisch, läuft sie doch wirklich nur darauf raus, wie wild die Party werden soll und ob sie im Falle großer Lärmbelästigung der Anwohner nicht um 1-2 Tage verschoben werden - dann ist weiterhin der Ostermontag zum Ausschlafen da...
Ist ja eh keine wiederkehrende Affaire - nächstes Jahr ist es ein ganz normaler Samstag - Problem gelöst.

Gruß Ursel, DK

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Nachtrag zur Argumentation

Antwort von DK-Ursel am 24.03.2018, 23:43 Uhr

"ich bin nicht christlich, also..."

Daß dies Andersgläubigen keinen Freibrief auf Mißachtung eines GESETZLICHEN Feiertages, der zwar auf christlichen Grundlagen beruht, aber eben gesetzlich geltend ist, einräumt, sollte eigentlich einleuchtend sein.
Es schreibt einem keiner vor, diesen Tag zu feiern ,auch Nicht-Christen bekommen ihn als Feiertag geschenkt, aber es ist dann wohl trotz allem eine Frage des Respekts und Anstands, denen, die ihn friedlich und stiller begehen wollen, dies zu ermöglichen.
Wie man selbst ihn feiert, ist jedem selbst überlassen, solange er dabei nicht die Feiertagsstille des anderen stört.

Genauso wenig aber kann sich jemand mit dem Argument "ich glaube nicht an das, was das Gesetz da vorschreibt" von der Befolgung dessen freimachen.
So einfach ist das denn trotz allem - man ist geneigt zu sagen - Gott sei Dank ja nicht.
Blutrache, Kinderehen, Kinderarbeit, aber auch schlichte Lynchjustiz. Nichtbezahlen von Steuern oder Einhaltung der Schulpflicht mögen manchem ebenso unsinnig wie ein stiller Karfreitag vorkommen - trotzdem ist man eben an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.
Und wenn ich mir nichts aus Karneval, Silvester und Halloween mache, muß ich zwar nicht mitmachen, habe aber ebenso wenig Chancen, an diesen Tagen meine Ruhe zu bekommen (einklagen zu können) wie jemand an einem stillen Feiertag eben Remmidemmi machen kann.

Gute Nacht- Ursel, DK

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Und warum

Antwort von Pebbie am 25.03.2018, 12:08 Uhr

schreibst Du das jetzt mir ?
Ich wüsste nicht, das ich auf Deinen Kommentar geantwortet hätte

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