Geschrieben von xHoneySx am 24.04.2016, 9:29 Uhr |
Kindergeld ausbezahlen
Ich hoffe ihr koennt mir helfen.
Meine Schwester (22) hat seit Monaten probleme zuhause. Hat auch schon versucht mit hilfe vom Amt auszuziehen. Wurde aber aus dem Grund verweigert, weil sie studiert.
Gestern ist der Bogen ueberspannt worden. Im beisein meines Sohnes, hat meine Mama meine Schwester geschlagen.
Meine Schwester wohnt nun erstmal bei mir. Sie wendet sich morgen auch ans Jugendamt und hofft auf hilfe. Nachhause moechte sie natuerlich nicht mehr.
Nun bin ich in Ausbildung und verdiene natuerlich nicht so viel. Koennen wir von meiner Mama verlangen das sie uns das Kindergeld von meiner Schwester auszahlt? Schließlich habe ich ja nun die kosten. Es wird ja auch ne Zeit dauern bis sich alles geklaert hat.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von 32+4 am 24.04.2016, 9:34 Uhr
Bafoeg?
Unterhalt fuer sie?
Kindergeld Abzweigungsantrag
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von xHoneySx am 24.04.2016, 9:36 Uhr
Bafoeg Antrag laeuft noch. Da will sie morgen auch direkt anrufen ob es jetzt mal vorran geht.
Stimmt mein Papa zahlt Unterhalt fuer meine Schwester. Das bekommt natuerlich aktuell noch meine Mama. Aber da werd ich mal mit meinem Papa reden das meine Schwester es nun ueberwiesen bekommt.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 24.04.2016, 9:40 Uhr
Ihr könntet erstmal deine Mutter bitten es ihr zu überweisen.
Dann wirst du deine Schwester untervermieten müssen.
Dann muss der Bafögantrag geändert werden weil sich die Umstände ändern.
Und die Kindergeldstelle würde ich anrufen und fragen wie das funktioniert.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von linghoppe. am 24.04.2016, 9:41 Uhr
das JA wird euch mit Rat und Tat beiseite stehen, Ihr müsst bei der Familienkase
eine neue Kontonummer angeben, vermute ich mal,oider das deine Schwester
ein eigenes Konto eröffnen muss ,
Ich hoffe euch wird schnell geholfen.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Littlecreek am 24.04.2016, 9:41 Uhr
Sie kann beantragen, dass ihr das Kindergeld direkt auf ihr Konto ausgezahlt wird. Und beim Jugendamt nochmal vorsprechen. Das ist ein Härtefall und dann kann sie auch ausziehen.
Sie wohnt nicht bei dir - sie ist Besuch. ;)
Zieht sie nämlich aus ohne Zustimmung, verliert sie ihre Ansprüche auf Unterstützung, weil sie sich absichtlich in eine Notlage bringt. Sie sollte auch darüber nachdenken, eure Mutter anzuzeigen.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Littlecreek am 24.04.2016, 9:43 Uhr
Die Untervermieterei auf keinen Fall ohne Zustimmung vom Amt!!
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von xHoneySx am 24.04.2016, 9:46 Uhr
Ja klar, sie wohnt jetzt nicht richtig bei mir, sondern ist nur uebergangsweise hier, bis wir hoffentlich eine Loesung gefunden haben. Denn zurueck schicken werde ich sie ganz sicher nicht.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von xHoneySx am 24.04.2016, 9:49 Uhr
Meine Mama wird einen Teufel tun. Sie macht nichts, was ihr nicht nuetzt.
Aber ich muss sie doch jetzt nicht untervermieten lassen, nur weil sie als Noetloesung eine Zeitlang hier bleibt?
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Himbeere90 am 24.04.2016, 10:00 Uhr
Sie bekommt alle Unterstützung und darf auch mit Zustimmung ausziehen, da sie psychisch und physisch bei deiner Mutter angegangen wird.
Habe das gleiche erst mit meiner Schwester durch. Sie ist aber noch beim Abi und ich kann sie nicht aufnehmen.
Mit einer Anzeige bin ich mir allerdings auch nicht sicher. Gerade weil wir auch Kinder haben. Könnte sehr ungemütlich werden.
Ich will keinem davon abraten und denke ja auch im Hinterkopf immer noch dran, weil es nur richtig wäre! Aber ein wenig Sorgen schwingen da bei mir schon mit.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Littlecreek am 24.04.2016, 10:18 Uhr
Nein. Es gibt eine Besucherfrist. Müsste ich nachlesen - ich glaube, das waren 8 Wochen.
Wenn du jetzt untervermietest, kann es sein, dass du richtig Ärger mit dem Vermieter bekommst ( hängt vom Mietvertrag ab) und zum anderen verliert deine Schwester jeglichen Ansoruch auf finanzielle Unterstützung, weil sie ohne Genehmigung ausgezogen ist und willentlich in eine Notsituation gebracht hat. Sie ist B e s u c h !
Ab zum Jugendamt und Härtefall beantragen.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von xHoneySx am 24.04.2016, 10:23 Uhr
Super ich danke dir !!! Der Weg zum Jugendamt ist direkt fuer morgen geplant. Ebenso der Anruf beim Bafoeg-Amt.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Littlecreek am 24.04.2016, 10:24 Uhr
Alles Gute !
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Mama112014 am 24.04.2016, 10:38 Uhr
So ein Geschehen ist wirklich unter aller Sau, egal von welchem Elternteil. Habe in meiner Kindheit auch oft eine kassiert, egal ob von Papa oder Mama. Heute streiten es beide ab, das sie uns Kinder je gehauen haben. Wichtig ist in solchen Situationen Abstand zu gewinnen und wirklich Hilfe anzunehmen. Finde ich super von dir, dass du so hinter deiner Schwester stehst und dich um sie sorgst! Soll auch mal gesagt werden. Beim Jugendamt solltest du alle wichtigen Informationen bekommen und erfragen wie das jetzt gehandhabt wird.
Ich wünsche euch alles Gute und ganz viel Kraft!
Lg
seit wann macht das jugendamt bei volljaehrigen noch was?
Antwort von 32+4 am 24.04.2016, 10:50 Uhr
Hier muss man ab 18 selber seinen unterhaltsanspruch geltend machen.
Und welches amt macht aerger?
Ich hab zwar vor jahren mal bafoeg bekommen, aber das war beim bafoeg voellig schnurz ob ich umgezogen bin.
Sie wird als studentin (ist sie das schon?) Wohl eher weniger bezuege vom.jobcenter erhalten. Oder beziehst DU algII?
Mit dem vater reden wegen direktueberweisung waere wohl das einfachste.
Wobei jetzt ja auch die mutter barunterhaltspflichtig ist
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Lucylu am 24.04.2016, 10:54 Uhr
Einen Abzweigungsantrag kann sie allerdings nur stellen, wenn die Eltern ihr keinen Unterhalt zahlen. D.h., wenn der Vater ihr den Unterhalt überweist, wird es sogar so sein, das er den Anspruch auf das Kindergeld hat und einen neuen Antrag stellen musst!!
Lg
Re: seit wann macht das jugendamt bei volljaehrigen noch was?
Antwort von xHoneySx am 24.04.2016, 11:03 Uhr
Also wir haben uns gestern abend schon schlau gemacht und gelesen, dass das Jugendamt bei solchen problemen bis 25 Jahren zustaendig ist.
Ja sie studiert. Sie hat schonmal Bafoeg bezogen. Dann nicht mehr und in dieser Zeit hat sie beim Jobcenter vorgesprochen. Die koennen aber solang sie studiert nichts fuer sie tun.
Jetzt hat sie einen neuen Bafoeg Antrag gestellt, der ist aber noch in bearbeitung.
Sie geht am Wochenende nebenbei arbeiten, verdient aber nur knapp 100€ im Monat. Davon muss sie monatlich zuviel ausbezahltes Bafoeg zurueck zahlen.
Sie war schon vorher fertig. Ist zuhause das schwarze Schaf. Es interessiert niemand das sie dort auch lebt. Sie ist der Bu-Mann. Macht alles falsch.
Meine Mama interessiert sich nur fuer sich. Ich selber hab schon seit monaten kein richtigen kontakt zu ihr.
Der Vorfall gestern hat nicht nur meine Schwester aus der Bahn geworfen, sondern auch meinen Sohn der alles mit ansehen musste.
Ich hoffe einfach, dass sie nicht mehr dorthin zurueck muss. DAS haelt sie nicht mehr lange aus.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von luna8 am 24.04.2016, 11:07 Uhr
Nix zu deinen Fragen,...
... Aber ich finds auch super, wie du deiner Schwester hilfst!! ( wie kann eine Mutter so sein?).
Und wünsch euch Alles Gute für die Zukunft
Re: seit wann macht das jugendamt bei volljaehrigen noch was?
Antwort von 32+4 am 24.04.2016, 11:11 Uhr
Mir hat das JA ab volljaehrigkeit nicht mehr geholfen
Bafoeg ewig in bearbeitung..sozialamt ewig nicht in vorleistung treten wollend (mussten sie aber, ohne bafoeg mittellos), kindergeldabzweigung dauert ja auch.
Antrag dazu wuerde ich dennoch ausfuellen.
Sie hat zumindest einen kleinen job und dich, das ist doch schon mal was
Re: seit wann macht das jugendamt bei volljaehrigen noch was?
Antwort von Littlecreek am 24.04.2016, 11:13 Uhr
Meine Schwägerin war 21 als das geregelt wurde. Grund: Ausbildung und Kindergeldbezug.
Mein Sohn ist 19 gewesen. Grund des Auszuges: Ausbildung zu weit weg vom Elternhaus. Die haben ihm geholfen mit der Unterbringung in einem Jugendwohnheim bis zum Ende der Ausbildung. Diese hätten sie dann auch übernommen, hätten wir das nicht gekonnt, bzw. ihm geholfen, die nötigen Anträge zu stellen.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Narni@ am 24.04.2016, 11:25 Uhr
Ausziehen kann sie auch ohne irgend welche Zustimmungen vom Amt. Sie ist volljährig.
Bei der ki dergeldkasse anrufen und das Kindergeld auf ihr Konto überweisen lassen. Wegen Unterhalt müsse ihr mit den Eltern reden,notfalls über einen Anwalt gehen.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von PaulaJo am 24.04.2016, 11:34 Uhr
Stimmt nicht.Bis zum 25. Lebensjahr sind die Eltern in der Pflicht. Es sei denn es liegt z.B. ein solcher Fall vor wie oben beschrieben.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von zwergchen31 am 24.04.2016, 12:07 Uhr
Bis 27 inzwischen... Zumindest hier. Ausnahmen sind eine eigene Familie oder der Ausbildungsplatz sonst nicht erreichbar.
Unüberbrückbare Differenzen auch, das nachzuweisen ist aber schwieriger.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Narni@ am 24.04.2016, 12:13 Uhr
Bafög gibt's auch mit Miete. Die wird mit eingerechnet. Es gibt auch Wohngeld.
Re: seit wann macht das jugendamt bei volljaehrigen noch was?
Antwort von 32+4 am 24.04.2016, 12:13 Uhr
Da kann man dann nur hoffen
Die drei volljaehrigen halbgeschwister meiner kids werden naemlich total im regen stehen gelassen vom JA
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von 32+4 am 24.04.2016, 12:15 Uhr
Als studentin sieht die sache aber anders aus als abhaengig vom JC
Bei volljaehrigen baby born kenne ich mich nicht aus
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Narni@ am 24.04.2016, 12:33 Uhr
Es gibt zum Bafög Wohngeld auch dazu. Macht euch kundig.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von wesermami am 24.04.2016, 12:43 Uhr
Wenn das so einfach wäre dann würden wohl alle 18 jährigen sofort ausziehen;-)
Narni,, bei euch mag das der Fall sein, aber erstmal sind die Eltern unterhaltspflichtig und da gibt es null Geld vom Staat wenn deren Einkommen hoch genug ist;-)
Werner-Narnia hat ja kein Geld...
Antwort von Malefizz am 24.04.2016, 12:47 Uhr
Deshalb weiß sie auch, was der Staat ihr bzw. ihren Erwachsenen Söhnen alles zahlt.
Re: seit wann macht das jugendamt bei volljaehrigen noch was?
Antwort von Littlecreek am 24.04.2016, 13:05 Uhr
Die sind noch in Ausbildung und unter 25?
zum nachlesen
Antwort von Narni@ am 24.04.2016, 13:05 Uhr
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bedarf.html
Wenn du" bafög und eigene wohnung" bei Google eingibst kannst du nachlesen.
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von zwergchen31 am 24.04.2016, 13:06 Uhr
Aber nur, wenn die Eltern nicht zahlen können, die Miete angemessen ist und der Wohnraum im Rahmen. Sonst gibt es nix.
und wo steht da das alles bezahlt wird?? sie bekommt jaa momentan nichtmal BAföG
Antwort von wesermami am 24.04.2016, 13:17 Uhr
Das ist nicht so einfach wie du denkst. Ich hab auch eine 18 jährige hier sitzen, die sofort ausziehen würde wenn das so einfach wäre;-)
Re: zum nachlesen
Antwort von zwergchen31 am 24.04.2016, 13:17 Uhr
Im § 11 Abs. 3 BAföG findet Ihr die Regelungen über eine elternunabhängige Förderung der Ausbildung durch BAföG. Es handelt sich so gesehen um eine Ausnahme, da die Eltern dem Auszubildenden/ Studenten gegenüber unterhaltspflichtig sind. Es wird also neben dem eigenen Einkommen des Auszubildenden auch das Einkommen des Ehegatten des Auszubildenden sowie der Eltern des Auszubildenden angerechnet. Die Ausnahme zur Berücksichtigung der Eltern ist wie bereits oben beschrieben im § 11 Abs. 3 BAföG geregelt.
Es muss erstmal geklärt werden, ob und wie die Eltern das Kind unterstützen können. Pauschal kannste in den Raum werfen was du willst, Eltern sind den Kindern gegenüber in der Unterhaltspflicht. Was zudem von Stadt zu Stadt sowie Bundesland zu Bundesland anders geregelt wird. Ich acker mich da gerade selber durch, da mein Bruder ähnliche Voraussetzungen hat wie die Schwester der TE.
Re: seit wann macht das jugendamt bei volljaehrigen noch was?
Antwort von 32+4 am 24.04.2016, 13:22 Uhr
Ja
Aber gut...das ist auch das JA was bei U18jaehrigen seeeehr langsam ist
In Traumhausen bei Münchhausen
Antwort von Littlecreek am 24.04.2016, 13:36 Uhr
geht das. Oder wenn man kein Geld braucht, weil man mit einem bisschen Kellnern die Welt kaufen kann
Re: Kindergeld ausbezahlen
Antwort von Himbeere90 am 24.04.2016, 17:06 Uhr
Hmh. Falsch!
Es geht doch! Bekommen Bafög und Wohngeld. Es ist ein anderer Träger. Wir wohnen allerdings auch 350km von unseren Eltern entfernt und studieren. Beide Elternteile verdienen zu wenig um uns zu unterstützen.
Einfach ist es allerdings nicht. Man muss sehr viele Anträge ausfüllen, von Hinz zu Kunz rennen (Passierschein A38), Widerspruch einlegen etc. Allerdings ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Sogar ein Unterschied zwischen der Stadt und dem dazugehörigen Landkreis gibt es.
Aber was bekommt man schon geschenkt!? ;)