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Geschrieben von nest118 am 24.11.2014, 16:08 Uhr

Kinderkranktage

Ich hab mal eine Frage, rein aus Interesse:
Wenn eine Familie 3 Kinder hat, Mutter noch in Elternzeit und beide Kinder krank werden, kann der Vater (arbeitet Vollzeit) "Kinderkranktage" nehmen?

 
49 Antworten:

Re: Kinderkranktage

Antwort von T@b@lug@ am 24.11.2014, 16:09 Uhr

Nein, nur wenn die 10 Tage der Mutter(die sie pro Kind hat) aufgebraucht sind.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von nest118 am 24.11.2014, 16:11 Uhr

Die ist doch in Elternzeit, die ist immer zuhause!

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Re: Kinderkranktage

Antwort von T@b@lug@ am 24.11.2014, 16:13 Uhr

Och mensch ja, aber sie hat eben die 10 Tage und wenn die nicht alle sind geht das nicht.Ob sie in Elternzeit ist ist egal.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von Malefizz am 24.11.2014, 16:14 Uhr

Du bist bescheuert! Natürlich kann auch der Mann seine Kindkranktage in Anspruch nehmen!

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Re: Kinderkranktage

Antwort von Malefizz am 24.11.2014, 16:16 Uhr

Und es muss auch nichts aufgebraucht sein! Aber woher willst du das auch wissen - bist doch angeblich erst schwanger!

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von T@b@lug@ am 24.11.2014, 16:16 Uhr

Die 10 Kinderkrankentage die ihr Mann hat, müsste sie erst auch noch auf sich übertragen lassen. Bei der AOK gibt es dafür einen Antrag.Das Thema hat meine Schwester gerade.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von nest118 am 24.11.2014, 16:16 Uhr

Also hat der Mann, obwohl die Frau nicht arbeitet und nur zuhause ist, trotzdem 10 Kinderkranktage?

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von Malefizz am 24.11.2014, 16:17 Uhr

Deine berühmte Schwester...

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von PaulaJo am 24.11.2014, 16:18 Uhr

Oh, ist sie nicht mehr blind? :-)

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Re: Kinderkranktage

Antwort von T@b@lug@ am 24.11.2014, 16:28 Uhr

Ja hat er. Sein Arbeitgeber muß der Sache aber zustimmen.Wenn er Selbstständig ist ,geht das aber nicht.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von dkteufelchen am 24.11.2014, 16:29 Uhr

wieso müssen erst die krankenpflegetage der mutter aufgebrauacht sein. kann doch auch der vater seine zuerst nehmen. für die pflege sind beide verantwortlich. ich teile mir das mit meinem mann schon lage.

komisch, dass IMMER erst die mutter muss

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Re: Kinderkranktage

Antwort von dkteufelchen am 24.11.2014, 16:31 Uhr

der arbeitgeber muss da auch nichts zustimmen. die sind gesetzlich

der arbeitgeber muss zustimmen, wenn von einem elternteil die tage auf den anderen übertragen werden sollen.

ich würde mal die richtigen infos einholen, bevor ich sowas hier erzähle.

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von dkteufelchen am 24.11.2014, 16:33 Uhr

sie will doch gar nicht die tage von ihrem mann haben, sondern die frage war, ob er sich - zu ihrer entlasstung - krank schreiben lassen kann, obwohl sie zu hause ist.

ja kann er, denn ihm stehen genauso kranktage zu, wie der frau!!!

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von my am 24.11.2014, 16:39 Uhr

nein.

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von nest118 am 24.11.2014, 16:40 Uhr

DANKE
Mit der Antwort kann ich was anfangen.

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Solange die Mutter gesund ist...

Antwort von Daffy am 24.11.2014, 18:06 Uhr

... wohl nicht.
"(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
...
(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht."
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/45.html

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Re: Solange die Mutter gesund ist...

Antwort von -Kaname- am 24.11.2014, 18:19 Uhr

also ich weiss auch nur das mein mann diese tage nur nehmen konnte als ich selber krank war oder im kh war oder eben gleich nach dem kaiserschnitt ging das auch für die ersten 10 tage, aber wenn ich gesund zuhause bin, geht das nicht, ansonsten musst bei der Krankenkasse nachfragen warum du die brauchst und ob es möglich ist

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Re: Solange die Mutter gesund ist...

Antwort von dee1972 am 24.11.2014, 18:20 Uhr

Seh das wie Daffy.

Mein Kind ist über mich familienversichert, somit wäre es doch in der Elternzeit aufgefallen, wenn dann auch noch mein Partner Kind-Krank-Tage nimmt. Zumindest im 1. Jahr der EZ, im 2. und 3. hab ich ja schon wieder TZ gearbeitet.

Aus finanziellen Gründen machen wir es allerdings tatsächlich so, dass erst ich meine Tage aufbrauche. Einfach weil er mehr als ich verdient.

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Re: Solange die Mutter gesund ist...

Antwort von Malefizz am 24.11.2014, 18:26 Uhr

Das ist, wie es unter Juristen so schön heißt, Auslegungssache!

Hier ist nicht nur ein Kind im Haus, sondern mehrere. Sollen jetzt die anderen Kinder nicht in die Schule/zu Terminen gebracht werden können, nur weil ein Kind krank ist? Der Vater kann und darf SEINE Tage in Anspruch nehmen, weil die Mutter durchaus Verpflichtungen haben kann, die es ihr nicht gestatten, das erkrankte Kind durchgängig zu pflegen und zu betreuen. Gleiches Recht gilt für Mütter, die beispielsweise nur halbtags arbeiten. Sie müssen auch nicht ihre Tage beanspruchen!

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Re: Solange die Mutter gesund ist...

Antwort von Malefizz am 24.11.2014, 18:33 Uhr

Hier nochmal ein link. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung!

http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=16912

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Re: Solange die Mutter gesund ist...

Antwort von dkteufelchen am 24.11.2014, 19:03 Uhr

so sehe ich das auch.
wenn baby noch recht klein, evtl. vollzeitgestill, ist es bestimmt schwer mit einem oder evtl. zwei kranken kindern zu hause, diesen voll gerecht zu werden (kommt natürlich auch auf alter und erkrankung der kinder an)
und dann mit dem gesunden baby evtl. noch zum arzt.

im übrigen hat bei uns die krankenkasse noch nie nachgefragt, ob nicht doch ein anderer das kind hätte pflegen können, in dieser zeit.

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???

Antwort von Daffy am 24.11.2014, 19:32 Uhr

In dem Link von Malefizz ging es um einen gesunden Säugling, ein krankes weiteres Kind und eine vermutlich noch nicht wieder übermäßig fitte Mutter. Das war gerade KEIN Fall für Väter-Kinderkrankentage.

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Re: ??? PS

Antwort von Daffy am 24.11.2014, 19:33 Uhr

.. der Säugling war 3 Wochen alt.

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Re: ???

Antwort von Malefizz am 24.11.2014, 19:56 Uhr

Doch. Wenn die KK das genehmigt! Auch Männer können und sollen mehr für die Familie tun als nur arbeiten. Ich habe die Antwort so verstanden, dass der Sachbearbeiter eine Einzelfallentscheidung trifft. Macht ja auch Sinn.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 20:19 Uhr

Schwierige Sache. Wenn die Mutter nicht schwer krank ist und z.B. ins Krankenhaus muss, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankentage seitens des Vaters. Ist ggf. Einzelfallabhängig und sollte bei der KK erfragt werden.

Ggf. steht der Mutter eine Haushaltshilfe fürs nötigste zu.

Tipp, der Vater könnte nach Absprache mit dem Chef unbezahlten Urlaub nehmen oder.....sich vom Arzt seines Vertrauens krankschreiben lassen (das habe ich NICHT laut gesagt )....

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 20:39 Uhr

Die Antwort ist aber leider nicht korrekt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kinderkrankentage ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann. Und das wärst in diesem Fall Du, da du dich in Elternteil befindest.

Es ist ein Irrglaube, dass jedem gesetzlich versicherten automatisch 10 Tage im Jahr zur Verfügung stehen.

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 20:40 Uhr

Nein. Das stimmt hier nicht.

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Re: Solange die Mutter gesund ist...

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 20:43 Uhr

Die KK fragt vielleicht nicht immer, aber der AG, wenn er weiß, dass die Mutter im Moment nicht arbeiten geht.

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Re: Solange die Mutter gesund ist...

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 20:46 Uhr

Die Kasse kann ja auch nicht jeden Einzelfall nachprüfen. Der Versicherte unterschreibt auf dem Schein, dass im Haushalt keine andere erwachsene Person ist, die die Pflege übernehmen kann.

Wer hier wissentlich falsche Angaben macht, begeht Betrug. Punkt.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:00 Uhr

Solange die Mutter gesund ist und im Normalfall die Betreuung der Kinder übernimmt, besteht definitiv KEIN Anspruch auf Zahlung von Krankengeld bei Erkrankung des einen Kindes.

Die Meinung, dass die Mutter "ihre" Tage erst nehmen müsse, ist absoluter Unsinn. Wenn die Mutter voll in Elternzeit ist, hat sie selber gar keine zu beanspruchenden Tage. Wovon sollte sie auch freigestellt werden? Von der Hausarbeit und Kinderbetreuung?

Anders gelagert ist es, wenn die Mutter z.B. aus gesundheitlichen Gründen die Pflege nicht übernehmen kann. Ebenso ist es, wenn die Mutter z.B. zum Zeitpunkt der Erkrankung nicht im Haushalt ist (besucht meinetwegen ihre Eltern, ist daher 5 Tage verreist). Dann kann der Mann "seine" Tage freilich nehmen.

Ein Anspruch auf Haushaltshilfe - wie hier in einem Beitrag angesprochen - besteht ebenfalls NICHT. Voraussetzung hierfür wäre eine Erkrankung der haushaltsführenden Person - sprich der Mutter.

Eine Krankschreibung des Vaters - wie scherzhaft (?) in einem Post erwähnt - scheidet ebenfalls aus. Das wäre glatter Betrug.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von Silvia3 am 24.11.2014, 21:01 Uhr

Verstehe ich das richtig, dass die Mutter gesund und einsatzfähig ist? Warum in aller Welt sollte der Vater dann Kinderkranktage nehmen?

Silvia

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Schwachsinn

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:02 Uhr

Eine Mutter in (voller) Elternzeit hat gar keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. Was soll da aufgebraucht / übertragen werden? Absoluter Unsinn, wenn ich das so sagen darf.

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NEIN!

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:06 Uhr

T@b@lug@s Aussagen sind schlichtweg falsch.

Frau in Elternzeit hat gar keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Was es nicht gibt, kann man nicht anrechnen / beanspruchen / übertragen / was auch immer.

Der Mann hat keinen Anspruch solange im Haushalt eine Person (also die gesunde Mutter in Elternzeit) lebt, die die Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann. Das ganze muss man auf dem Antrag auch unterschreiben. Wer also bei der KK den Antrag stellt, unterschreibt, dass kein anderer da ist, dies aber nicht stimmt, begeht Betrug. Nicht mehr und nicht weniger.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:08 Uhr

Die Frage stelle ich mir auch. Wobei die AP nur interessenhalber fragte.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:10 Uhr

Wenn die Mutter nunmal zu Hause ist - Elternzeit und gesund - muss sie die Pflege übernehmen.

Wenn beide Eltern arbeiten, ist es egal, wer zu Hause bleibt, wenn das Kind krank ist. Das kann Vater oder Mutter sein, abwechselnd oder jeder für sich am Stück. Ggf. kann auch der Anspruch der Mutter auf den Vater übertragen werden. Kommt selten vor, gibt es aber auch.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 21:13 Uhr

Ach was! Erst lesen, dann schreiben. Die Aussage der Haushaltshilfe bezog sich darauf, WENN die Mutter krank ist.

Und bitte erzähl mir nichts von Betrug. Das sind Wörter, die gerne ganz falsch verwendet werden.

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Re: Kinderkranktage-Nachtrag

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:13 Uhr

Kann er nicht. Um sich entlasten zu lassen, kann sich doch der Ehemann nicht krankschreiben lassen - weder auf sich (also einfach so ohne Erkrankung) noch auf das Kind solange die Mutter fit zu Hause in Elternzeit ist.

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Re: ???

Antwort von Daffy am 24.11.2014, 21:15 Uhr

"Nach unserer Einschätzung ist davon auszugehen, dass im geschilderten Fall eine Person im Haushalt (=die Mutter) das erkrankte Kind pflegen kann und damit die Voraussetzungen für das Kinderkrankengeld nicht vorliegen. Im Einzelfall könnte sich z.B. dann eine andere Beurteilung ergeben, wenn die Mutter krankheitsbedingt dazu nicht in der Lage wäre. Dieses sollte angegeben und ggf. mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Dann können die KollegInnen vor Ort eine sachgerechte Entscheidung treffen."

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???

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:23 Uhr

Was hast DU denn für ein Problem? ICH habe richtig gelesen. Wenn ich dich zitieren darf:

"Wenn die Mutter nicht schwer krank ist (...), besteht kein Anspruch auf Kinderkrankentage seitens des Vaters. (...) Ggf. steht der Mutter eine Haushaltshilfe fürs nötigste zu."

Was habe ich denn da nicht richtig gelesen? Da steht ja wohl, "wenn die Mutter NICHT schwer krank ist" oder?

Bitte erkläre mir noch, warum ich nichts von Betrug erzählen soll und was an meinen Ausführungen in diesem Zusammenhang falsch verwendet wurde. Wenn man wissentlich Angaben macht, die nicht stimmen und somit einen Leistungsanspruch vortäuscht, begeht nunmal Betrug.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von Malefizz am 24.11.2014, 21:28 Uhr

Wieso zählt offenbar nicht, dass es nicht nur ein Kind gibt, sondern DREI. Ich stelle es mir gerade vor: ein Kind ist krank, muss zu Hause gepflegt werden, und die anderen Kinder??? Wie sollen die zur Schule und zurück kommen, wie sollen sie zu ihren Terminen kommen? Ich tue mal so, als wäre ich in dieser misslichen Lage: Wir wohnen allein auf dem platten Land und brauchen für ALLES ein Auto, und sind absolut auf uns allein gestellt. Mein Kind könnte allein nirgends hin, wenn ich noch ein anderes krankes Kind zu Hause hätte. Und das würde ich unter sechs Jahren sicher nicht allein lassen, noch dazu krank...

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Re: ???

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 21:34 Uhr

Aber natürlich darfst du mich zitieren. Nur bitte vollständig. Erkläre es dir gerne nochmal....ist die Mutter NICHT schwer krank, sprich sie muss nicht ins KH oder Reha, steht ihr GGF. eine Haushaltshilfe zu.....ergo, sie wäre in diesem Beispiel krank, aber eben nicht schwer krank. Alles Einzefallabhängig und bedarf der Rücksprache mit der KK....aber das sagte ich ja bereits.

Betrug, ich liebes dieses Wort. Wir können gerne über Moral diskutieren, aber Betrug ist hier eher übertrieben. Gehe ich wegen Migräne zum Arzt, wird er mich krankschreiben. Beweise mir, dass ich gerade betrüge. Ob man das machen sollte oder wie moralisch verwerflich das ist, steht auf einem anderen Blatt und muss jeder mit sich selbst ausmachen.

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Re: ???

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:55 Uhr

Wenn man schreibt, dass jemand nicht (schwer) krank ist, dann darf man davon ausgehen, dass derjenige gesund ist. Du meintest, dass die Mutter zwar krank aber nicht schwer krank ist - das habe ich jetzt deinem neuerlichen Post entnommen und verstanden. Mein Zitat war vollständig, die ausgelassenen Partien waren nebensächlich.

Du liebst das Wort Betrug oder den Betrug selbst? In dem Zusammenhang ist der Begriff eben nicht übertrieben. Wenn ich unterschreibe, dass keiner das Kind pflegen kann, obwohl eben doch einer daheim ist, dann ist das eine falsche Angabe, mit der ich mir eine Leistung "erschleiche". Nur in diesem Bezug habe ich von Betrug gesprochen.

Wenn du zum Arzt gehst und dich krankschreiben lässt, obwohl du topfit bist, dann ist es moralisch nicht nur verwerflich sondern eine Vortäuschung falscher Tatsachen, vielleicht auch gekonnte Schauspielerei. Letztlich ist es nicht in Ordnung. Der Arbeitgeber darf die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln, die Lohnfortzahlung einstellen, kündigen, wenn es rauskommt (kurzfristiger MDK-Termin ist ggf. immer möglich). In dem Fall wir die KK dann auch nicht zahlen. Aber das hat jetzt nichts mehr mit dem AP zu tun.

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Re: Kinderkranktage

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 21:59 Uhr

Malefizz, ich verstehe schon die Problematik - solche Fälle sind vom Gesetzgeber aber (leider) nicht vorgesehen.

Dein Beispiel mal andersrum aufgezäumt: Du bringst dein gesundes Kind lieber überall hin und kannst deshalb nicht zu Hause sein, um dein krankes Kind zu pflegen? Rabenmutter!

Klar, ist das blöd aber die Vorgaben sind nunmal recht streng.

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Re: ???

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 22:09 Uhr

Wenn jemand nicht schwer krank ist, kann man davon ausgehen, dass er gesund ist? Nein, sehe ich 100% anders; wozu sonst auch der Zusatz "schwer". Dann ist man trotzdem krank. Es langt aber nicht, dass der Mann Anspruch auf Kinderkrankentage hat.

Ich liebe nicht den Betrug, sondern die leichtsinnige Verwendung des Wortes ohne Beweise. Mein politisch korrekter Ratschlag lautete übrigens "frag deinen AG, ob du unbezahlten Urlaub bekommst".....die Alternative mit Smiley lasse ich unkommentiert. Muss jeder selbst wissen und für sich abwägen.

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PS

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 22:14 Uhr

Wie lautete eigentlich dein Tipp? Habe ich evtl. überlesen. Oder wolltest du nur aufzählen was man alles nicht darf? Ich bin da ja eher der lösungsorientierte Typ......und je länger ich darüber nachdenke, mir Malefizz Beispielfall weiter unten durchlese, desto stärker wird meine Migräne

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Re: ???

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 22:18 Uhr

"Krank sein" bedeutet aber auch nicht unbedingt, dass man sich nicht um die Kinder kümmern kann, ebensowenig wie eine Krankheit grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeit begründet.

Deine Smiley-Variante hatte ich bereits entsprechend kommentiert.

Über Sinn und Unsinn, über die Möglichkeiten, wie man welchen Satz versteht, kann man streiten. Möchte ich aber heute nicht mehr. Und schon gar nicht mit Leuten, die es eh nicht verstehen (wollen / können).

Gute Nacht!

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Welcher Tipp?

Antwort von wolke76 am 24.11.2014, 22:22 Uhr

Die AP hat gefragt, ob der Mann die Tage nehmen kann. Dies habe ich mit einem Nein beantwortet. Nach Tipps wurde nicht gefragt.

"Lösungsorientiert"? Schön für dich. Im konkreten Fall gibt es kein Problem. Die AP hat interessenhalber nach dem grundsätzlichen Anspruch gefragt, den ich bekannterweise verneint habe.

Meine Info an Malefizz waren ebenfalls korrekt. Und nun schnarch ab.

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Re: ???

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 22:24 Uhr

Pauschalisierungen liebe ich übrigens genauso wie das Wort Betrug

Gute Nacht!

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Re: Welcher Tipp?

Antwort von Honey58 am 24.11.2014, 22:25 Uhr

Das Thema scheint dich echt zu wurmen.....und Spassbefreit bist du irgendwie auch. Nun gut, ich schnarch ab.

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