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von Mutti69  am 24.05.2017, 15:21 Uhr

Kleinanzeigen - Päckchen weg - was tun?

Als Privatverkäufer darfst du unversichert versenden und bist auch nicht haftbar oder musst einen Schaden ersetzen, wenn das Päckchen weg kommt.

Den Bon allerdings wegzuwerfen war nicht gerade geschickt, auch wenn er natürlich kein wirklicher Nachweis dafür ist, dass du ein Päckchen an eben diese Käuferin verschickt hast...es wäre aber ein Indiz gewesen.

Ich würde zunächst noch einmal die Nachverfolgung abwarten, bei der mutmaßlich nicht viel raus kommen wird.

Und dann kannst du überlegen, ob du dein Recht in Anspruch nimmst und ihr eine Nase drehst oder ob du ihr vielleicht anbietest, den Schaden zu teilen. Ihr also anbietest, 20 Euro zurück zu überweisen. Müssen tust du das nicht.

 
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