Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Dachgeschoss am 31.03.2024, 15:37 Uhr

Krankengeld, Anspruch auf Alg1

Hallo,

Ich bin Stille mitleserin und habe bisher noch nie was in dieses Forum geschrieben. Allerdings bin ich gerade etwas ratlos uns unsicher wie es weiter geht.

Ich habe einen Arbeitsunfall gehabt und über die BG Verletztengeld über meine KK erhalten. Tatsächlich knapp 4 Jahre, da es zum Rechtsstreit kam.

So nun habe ich 40% mde von der BG zugesprochen bekommen sowie Pflegrgeld da mittlerweile im Rollstuhl sitze, EM-Rente
wurde abgelehnt.

Die Zahlungen werden zum 15.04. Eingestellt, ich sollte mich arbeitlos melden. Habe ich gemacht und auch Alg1 beantragt. Nun soll ich auf den Ärztlichen-Dienst warten. Das wird wohl noch dauern.

Problem an der Sache ist, ich bin zum 16.04 nicht mehr KK oder Pflegeversichert genauso wenig wie meine Kinder. Im Schreiben steht, ich soll Bürgergeld beantragen wenn mein Lebensunterhalt nicht gesichert ist, da ohne die Unterlagen des Ärztlichen-Dienst über meinen Antrag nicht entschieden werden kann.

Momentan beziehe noch Wohngeld zum Verletztengeld.

Wie gehe ich vor? Was soll ich machen? Ich bin gerade total überfordert mit der Situation. Vielleicht hat jemand Ahnung von der Materie.

Frohe Ostern wünsche ich euch noch!

 
5 Antworten:

Re: Krankengeld, Anspruch auf Alg1

Antwort von Neverland am 31.03.2024, 15:55 Uhr

Oh man, ich fühle das gerade so. Mein Rat, falls nicht nicht geschehen, ab in den VDK. Einspruch gegen die Anlehnung EU-Rente hast du hoffentlich gemacht. Ist eine beliebte Masche von denen. Je nach pflegegrad ist es extrem unwahrscheinlich, das du noch voll arbeitsfähig bist. Mindestens Teil-EU hätte es also eigentlich geben sollen. Aber sie ziehen die Tour immer wieder ab.

Am besten Diebstag direkt um bürgergeld kümmern. Mit Glück bekommst du eine fähige Sachbearbeiterin, welche dich auch bei der Rente unterstützt. Die zahlen dann erst einmal übergangsweise. Sofern das AA nicht einspringt. Am besten auch mal beim Rehea-Mitarneiter vom AA wenden. Welche Chancen es wirklich noch auf dem Arbeitsmarkt gibt. Kann alles helfen. Und alles gute.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld, Anspruch auf Alg1

Antwort von Neverland am 31.03.2024, 15:58 Uhr

Dringend auch Schwerbehindertenausweis beantragen falls noch nocht passiert.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld, Anspruch auf Alg1

Antwort von Dachgeschoss am 31.03.2024, 16:02 Uhr

Den habe ich bereits, Verschlimmerung wurde Januar erneut beantragt.

Ich werde mich Dienstag gleich darum kümmern bürgergeld zu beantragen. Gegen den EM-Rente habe ich keinen Widerspruch eingelegt, mein Anwalt meinte (das war März 2023) ich hätte keine Chance? Da ich dem allgemein Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.

Wie mache ich das aber mit dem bürgergeld? Wenn ich bis dato Wohngeld zum verletztengeld bezogen habe? Ich kann ja nicht beides gleichzeitig beziehen.

Beim VdK werde ich mich mal erkundigen, danke!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld, Anspruch auf Alg1

Antwort von KielSprotte am 31.03.2024, 22:22 Uhr

Bei einem Schwerbehindertengrad von 40% hast du einen Schwerbehindertenausweis??? Sorry, aber den gibt's erst ab 50% aufwärts! Hättest besser recherchieren sollen.......

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Krankengeld, Anspruch auf Alg1

Antwort von Dachgeschoss am 31.03.2024, 23:00 Uhr

Ich habe eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40% über die BG! Und einen schwerbehindertenausweis mit 50 und G! Verschlimmerung wurde beantragt im Januar.
Ich habe mit keinem Wort erwähnt das ich einen Gdb von 40 habe. Vielleicht mal ordentlich durchlesen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.