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Geschrieben von JaNiIsLi am 18.11.2019, 11:43 Uhr

Kündigung Arbeitsvertrag

Hat hier jemand vielleicht eine Ahnung? Mein Mann befindet sich in Elternzeit und hat eine neue Arbeitsstelle. Die alte müssen/können wir nun kündigen, den Vertrag hat er heute unterschrieben. Im Arbeitsvertrag steht gesetzliche Frist. Habe gegoogelt und nun rausgefunden, dass diese 5Monate beträgt (13Jahre im Betrieb), aber ist das jetzt Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Da man ja nur zum 1. Oder 15. Eines Monats kündigen kann, wirkt es sie auf die Elternzeit aus, wenn man vor Beendigung kündigt?

 
15 Antworten:

Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von Jenbeex am 18.11.2019, 11:52 Uhr

Es kommt laut meines Wissens auf den Arbeitgeber an. Manche sagen du bist 20 Jahre bei uns und hadt ne Frist von 6 Monaten, manche sagen die reguläre Frist von 1 bis 3 Monaten. Aber zum Thema Kündigungsfrist steht was immer im Arbeitsvertrag des momentanen Arbeitgebers. Wenn dort vermerkt ist nur 1 Monat egal wielange man im Betrieb ist dann gilt das.

Wie sich das auf die Elternzeit auswirkt weiß ich leider auch nicht.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von Schnegge89 am 18.11.2019, 11:59 Uhr

google mal nach Kündigung zum Ende der Elternzeit. das wären 3 Monate.

die Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. man kann während der Elternzeit kündigen, das sollte keine Probleme geben.

will er während der Elternzeit beim neuen Arbeitgeber anfangen bis max. 30 Stunden? dann muss er das dem alten Arbeitgeber angeben, solange er dort noch offiziell beschäftigt ist.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von JaNiIsLi am 18.11.2019, 12:00 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht nur gesetzliche Frist.
Wir sind aber von einer 4 Wochen Frist ausgegangen, wir wussten nicht, dass sich die Frist verlängert nach Betriebszugehörigkeit.
Das ist erst der erste Arbeitsvertrag den wir kündigen.
Das neue Arbeitsverhältnis würde aber schon in knapp 10/11 Wochen beginnen.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 12:30 Uhr

Die gesetzliche Frist gilt für beide Seiten.

Die Kündigung in der Elternzeit ist für den Arbeitnehmer möglich, zum Ende der Elternzeit. Da sollte dann eine 3-monatige-Frist eingehalten werden. Steht im BEEG, § 19.

Möchte Dein Mann früher aus dem betreib ausscheiden geht das nur mit einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen hm und dem Betreib. Dann ist keine Kündigungsfrist einzuhalten.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von Schnegge89 am 18.11.2019, 12:34 Uhr

was mir gerade auffällt. die gesetzliche Frist ist doch grundsätzlich nur 4 Wochen.

wie kommst du auf 5 Monate? das gilt doch maximal für tarifverträge. davon ab ist es ziemlich gefährlich, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, wenn man keine Ahnung hat, wann man den alten kündigen kann.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von DanniL am 18.11.2019, 12:37 Uhr

Die längeren Fristen gelten nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

Arbeitnehmer bleiben bei den vier Wochen zum 15. oder Monatsende.

In eurem Fall bei Elternzeit weiß ich nicht wie es sich verhält.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von keks79 am 18.11.2019, 12:44 Uhr

Die Kündigungsfrist gilt grundsätzlich für beide Seiten. Und der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nicht eher aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. Ob das in der Elternzeit anders ist, weiß ich nicht.

Daher sollte Dein Mann einen Arbeitsrechtler befragen und ggf. das Gespräch mit dem alten AG suchen, ob man das Arbeitsverhältnis einvernehmlich früher enden lässt.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von DanniL am 18.11.2019, 12:47 Uhr

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Punkt 1 und 2

daraus ist ersichtlich, dass nur für den AG die längeren Kündigungsfristen gelten.
Im Normalfall. Bei eurer Elternzeit bin ich mir nicht sicher.

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Re:sollte keine Antwort auf Keks sein...

Antwort von DanniL am 18.11.2019, 12:48 Uhr

.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von JaNiIsLi am 18.11.2019, 12:57 Uhr

Wie gesagt, wir sind von einer 4 Wochen Frist ausgegangen und habe eigentlich gegoogelt, ob er zu Anfang, Mitte oder Ende kündigen muss und dabei bin ich auf das hier gestoßen:

"nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats."

Auf einigen Seiten heißt es, es betrifft nur den Arbeitgeber, aber auf anderen Seiten heißt es, dass es für beide gilt.

Deshalb meine Frage.
Er hätte den Vertrag schon vor 2 Wochen unterschreiben sollen, aber der Chef der neuen Firma war erkrankt, daher hat es sich jetzt verschoben.

Naja, entweder er bringt heute noch die Kündigung hin oder gleich morgen früh, dann werden wir ja sehen was dabei rauskommt. Der aktuelle AG ist ja in Kenntnis gesetzt, dass er vermutlich nach der Elternzeit nicht mehr zur Verfügung steht, da mein Mann aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben kann. Er war ja schon vor der Elternzeit 6 Wochen krank und hat dann seinen Resturlaub in Anspruch genommen.

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Gesetzliche Kündigungsfrist

Antwort von Berlin! am 18.11.2019, 13:18 Uhr

Die Kündigungsfrist für arbeistgeberseitige Kündigung von Arbeitsverträgen ist grds. abhängig von deren Laufzeit.Stehen in § 622 BGB.

Für den Arbeitnehmer beträgt die Frist 4 Wochen zum 1. oder 15., wenn im AV nichts geregelt ist oder auf das Gesetz verwiesen wird.
(Achtung: 4 Wochen sind NICHT ein Monat!)

In der Elternzeit ist eine Kündigung zum Ende der Elternzeit möglich, habe ich unten geschrieben,

Andere Regelungen können sich aus Tarifverträgen ergeben. Ob hier ein solcher gilt, weiss ich nicht.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von Mareike92 am 18.11.2019, 13:33 Uhr

Nein, mein Kollege hat zB 6 Monate Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst. Also so pauschal lässt sich das nicht sagen.
Wie es in Elternzeit ist,weiss ich nicht.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von sungirl82 am 18.11.2019, 14:39 Uhr

Wenn der alte AG eh schon Bescheid weiß und ihr von dessen Seite keine Probleme erwartet, würde ich einfach nach einem Auflösungsvertrag fragen.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von chrissicat am 18.11.2019, 14:39 Uhr

Wenn für deinen Mann die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, dann kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten kündigen. Alternativ kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen.

Die Kündigungsfristen gem. BGB (= gesetzliche Regelung) sind nur für den Arbeitgeber nach Beschäftigungsdauer gestaffelt.

In Tarifverträgen oder auch einzelvertraglich kann dies anders geregelt sein/werden. Aber wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, dann sind es für den Arbeitnehmer immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten, egal wie lange er schon beschäftigt ist.

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Re: Kündigung Arbeitsvertrag

Antwort von Babyborn18 am 18.11.2019, 19:05 Uhr

Wenn nichts anderes Vereinbart ist (z. B. Tarifvertrag) sind Gesetzliche Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer immer 4 Wochen zum 15. Oder zum Ende des Monats.

Eine Kündigung zum Ende der Elternzeit ist mit einer 3 Monatigen Kündigungsfrist möglich. Allerdings nur, wenn man wirklich direkt zum Ende kündigen möchte. Geht die elternzeit beispielsweise bis zum 31.01.20 und man möchte ebenso zum 31.01.20 kündigen, ist das nicht mehr möglich, weil die Frist nicht eingehalten werden kann.
Möchte man jedoch während der Elternzeit kündigen, z. B. zum 31.12.19, gelten wieder die o. g. Fristen mit 4 Wochen.

Ich würde also mal schauen, ob dein Mann irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen hat. Wenn nein, gelten für ihn die gesetzlichen Fristen. Dann ist wichtig zu wissen, wann die Elternzeit denn endet?

Und sollte es wg der Frist nicht mehr klappen rechtzeitig zu kündigen, kann er nach einem Aufhebungsvertrag fragen.

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