Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von xIntirax  am 09.07.2012, 14:13 Uhr

Lieg ich da richtig? ALG 2 Frage

Mein Bruder + Ex Freundin + Sohn wohnen noch zusammen und beziehen ALG 2. Da mein Bruder eher "faul" ist und nicht immer dem nachkommt, was die Arge möchte, gab es diesen Monat einen ordentlichen Abzug.

Nun sagt er, die dürfen das Geld seiner Ex + Kind nicht einbehalten, wobei ich denke, dass was sie erhalten haben, war das Geld fürs Kind. Ich meine, da sie (noch) eine Bedarfsgemeinschaft sind müssen alle "bluten".

Lieg ich da richtig?

 
6 Antworten:

Re: Lieg ich da richtig? ALG 2 Frage

Antwort von mf4 am 09.07.2012, 14:28 Uhr

Noch sind sie eine BG und ich denke die Kohle ist dann allen 3en.
Wann will denn endlich mal jemand ausziehen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lieg ich da richtig? ALG 2 Frage

Antwort von Sto86 am 09.07.2012, 14:32 Uhr

Ja da liegst du richtig..

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lieg ich da richtig? ALG 2 Frage

Antwort von xIntirax am 09.07.2012, 15:01 Uhr

Da die Ex Freundin meint, sie hätte nur eine 4 Wochen frist, möchte sie in 4 Wochen ausziehen.
Was darf sie denn alles mitnehmen? Denn fast der gesamt Haushalt gehört meiner Mutter bzw. wurde auf ihren Namen gekauft.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachtrag

Antwort von xIntirax am 09.07.2012, 15:03 Uhr

Ich habe damals bei meiner Trennung alles behalten (dürfen), da ich die Kinder hatte und er mir die Neuanschaffung nicht zumuten wollte, aber ich weiß nicht wem was zustehen würde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nachtrag

Antwort von mf4 am 09.07.2012, 17:57 Uhr

Ich habe NICHTS behalten dürfen... keine Ehe und vom Geld SEINER Oma wurden die Möbel bezahlt.
So wird es der Ex auch gehen, wenn er nicht großzügig ist. Ein Recht hat sie nicht, wenn sie nichts bezahlt hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Lieg ich da richtig? ALG 2 Frage

Antwort von Sto86 am 09.07.2012, 19:48 Uhr

Wenn sie davor nie alleine gewohnt hat,kann Sie beim Jobcenter auch Fragen ob sie die notwendige Erstausstattung bekommt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.