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Geschrieben von nilo1988 am 07.07.2012, 21:26 Uhr

Man kann es sich nicht einklagen, das ist klar... aber der Besitzer kann durchaus...

...von seinem Hausrecht gebraucht machen. D.h. unrechtmäßig geparkte Fahrzeuge können abgeschleppt werden. (Gut, wird der Marktleiter wohl nicht veranlassen... aber er könnte)


Wenn man wo zu Gast ist, hält man sich auch an die Gastgeberregeln...

 
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