Geschrieben von berita am 15.11.2009, 13:26 Uhr |
Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun?
Bei Einkäufen hast du ein zweiwöchiges Rückgaberecht, auch wenn die Kauf ordnungsgemäß war. Über 40 Euro Warenwert gehen dabei sogar die Versandkosten zu Lasten des Verkäufers. Insofern würde ich den Kauf "einfach" rückgängig machen. Wie glatt das läuft, hängt sicher vom Verkäufer ab.. aber das Recht dazu hast du jedenfalls.
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- Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - Henni 15.11.09, 13:11
- Re: Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - mamafürvier 15.11.09, 13:12
- Re: Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - Pepsis_Frauchen 15.11.09, 13:13
- Re: Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - almut72 15.11.09, 13:14
- Re: Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - Zumselmama 15.11.09, 13:15
- Nö - Henni 15.11.09, 13:19
- Re: Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - dani+marko 15.11.09, 13:22
- Re: Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - Zumselmama 15.11.09, 13:15
- Re: Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - kuschel-weich 15.11.09, 13:17
- Re: Mist, bei Ebay "reingefallen"---was nun? - berita 15.11.09, 13:26
- Korrektur - berita 15.11.09, 13:27
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