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Geschrieben von nilo1988 am 27.04.2011, 13:03 Uhr

Na und... Privatgrundstück, da gilt Hausrecht!

Und wenn z.B. REWE eine Mutter-Kind-Parkplatz macht, dann hat man sich als GAST dort auch so zu verhalten, wie es das Unternehmen wünscht.

Das hat nix mit der Straßenverkehrsordnung zu tun.

 
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