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Geschrieben von MissRanya am 21.04.2016, 21:14 Uhr

Nach der Elternzeit nicht zurück

Zum alten Arbeitgeber.

Um dieses Thema schwirren meine Gedanken.
Um so länger ich Abstand habe,desto klarer wird mir,dass ich nicht zurück zu meiner alten Stelle möchte.
Wirklich Alternativen kann mir mein AG aber nicht bieten.

Die Gründe dafür sind hauptsächlich wegen des Arbeitsklimas. Rückblickend sehe ich sogar Mobbing dort. Druck und Hinterhältigkeiten.
Dem AG ist "das Problem bekannt ". Ihm fehlt es aber an handfesten Beweisen und "Zeugen". Alle,die bisher die Segel strichen,wollten sich damit nicht weiter konfrontieren und belasten. Sie gingen einfach.
Ich wollte eigentlich immer dagegen ankämpfen. Aber mittlerweile weiß ich nicht,ob ich mir den Stress wirklich geben will. Und mit Erschrecken musste ich feststellen, dass mich vieles "abgehärtet" hat mit der Zeit.
Das will ich nicht mehr.

Aber wie gehe ich nun vor?
Abwarten bis zum Ende der Elternzeit? In der Elternzeit kündigen? Geht das überhaupt? Ich habe ja noch nichts in Aussicht -geschweige denn eine Betreuung für unsere Tochter.

 
12 Antworten:

Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von Hellchen77 am 21.04.2016, 21:21 Uhr

Ich würde den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten....damit dir keine Nachteile enstehen...solltest du ALG1 beantragen wollen.

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Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von MissRanya am 21.04.2016, 21:25 Uhr

Das Problem ist, dass ich noch keinen Kigaplatz habe. Hier mangelt es an Plätzen. Auch die Tagesmütter sind überlaufen.

In der Tat hätte ich bessere Chancen auf einen Platz,wenn ich arbeitsuchend/los gemeldet wäre. Seltsame Welt...

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Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von EarlyBird am 21.04.2016, 22:05 Uhr

Bewerben, Bewerben, Bewerben.

Das würde ich tun..

Meinst du findest nichts?

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Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von Moggele81 am 21.04.2016, 22:14 Uhr

Bei einem aufhebungsvertrag bekommt man Sperre, beim Arbeitsamt, als auch beim Jobcenter. Das würde ich mit Sicherheit nicht tun!

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Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von mf4 am 21.04.2016, 22:30 Uhr

Du möchtest nicht mehr zurück und es wäre doch fair, dass der AG das erfährt und nicht fest mit dir rechnet.
Du kannst ihn ja bitte, dass er eine Kündigung ausspricht. Wenn du kündigst bekommst du erstmal kein ALG.
Wann wäre das denn? Gibts bei euch keinerlei Betreuungsmöglichkeiten?

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Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von Hellchen77 am 22.04.2016, 7:35 Uhr

Das stimmt so nicht. Ich hatte einen Aufhebungsvertrag und keine Sperre.

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@early

Antwort von MissRanya am 22.04.2016, 7:46 Uhr

Doch,ich denke schon,dass ich schnell eine neue Stelle finde.
Aber was mache ich mit unserer Tochter?? Ich kann mich ja schlecht bewerben und dann doch nicht antreten, weil ich keine Betreuung für unsere Tochter habe...

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Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von MissRanya am 22.04.2016, 7:50 Uhr

Mein AG spricht keine Kündigung aus,wenn für ihn kein Grund vorliegt.
Ich habe noch ein bisschen Spielraum. Meine Elternzeit geht bis Ende 2017.
Wenn ich einen Platz vor Sommer 2017 bekommen hätte,wäre ich Teilzeit schon früher wieder eingestiegen.
Da ich das befürchtet habe,nicht sooo schnell einen Platz zu bekommen, habe ich das dritte Jahr unter Vorbehalt mit beantragt

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Re: @early

Antwort von EarlyBird am 22.04.2016, 10:13 Uhr

Wielange bist du noch in Elternzeit?
Das Betreuungsproblem hast du aber doch genauso wenn du in den alten Job zurückgehen würdest oder?

Wenn bei euch so ein Mangel an Plätzen vorhanden ist, wäre vielleicht eine Elterninitiative etwas? Oder beim Jugendamt nachfragen?
Bei uns hat sich bspw. ein Verein gegründet, welcher in Zusammenarbeit des Jugendamtes mittlerweile sehr viele Kindernester eröffnet hat.
Vielleicht wissen die zumindest eine Möglichkeit..
lg

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Ich habe bis Ende diesen Jahres

Antwort von MissRanya am 22.04.2016, 11:25 Uhr

Bzw bis Ende nächsten Jahres unter Vorbehalt. Ich habe das dritte Jahr zur Sicherheit und für die Eingewöhnung frei gehalten. Ich würde aber eigentlich ungern bis Ende nächsten Jahres komplett zu Hause bleiben müssen. Auch weil ich denke,dass eine Kita das richtige für unsere Kleine ist. Ich unternehme schon viel mit ihr,bekomme sie aber nicht ausgelastet genug. Die Schnuppertage in den Kigas waren für sie total toll. Auch in der Krabbelgruppe und beim Kinderturnen blüht sie richtig auf. Ich bemühe mich sehr,aber gleichaltrige kann ich nunmal nicht ersetzen.

Ach Mensch. Man plant immer so toll. Und dann kommt einem die Realität dazwischen

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Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von Moggele81 am 22.04.2016, 11:51 Uhr

Bei uns in der Gegend ist das aber so! Habe ich selbst erlebt. Da ich dann ja eine Sperre vom Arbeitsamt erhalten habe von drei Monaten, musste ich Hartz4 beantragen und da bekam ich zwar keine komplette finanzielle Sperre, aber eine Sanktion von 30% auch für 3 Monate! Ich würde nie wieder einen aufhebungsvertrag unterschreiben, wenn ich alg1 oder alg2 zu erwarten hätte. Man hat nur Ärger damit.

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Re: Nach der Elternzeit nicht zurück

Antwort von Tiffy_78 am 22.04.2016, 16:13 Uhr

Ist schwierig. Bei uns musst du für den Kitaplatz nachweisen, dass du arbeitest und den Platz brauchst.
Ich würde ja sagen, aus der EZ heraus bewerben und sagen, dass du für die neue Stelle die EZ verkürzt. Aber dann brauchst du ggf spontan einen kita-platz. Vielleicht kann kurzzeitig irgendwer überbrücken/aushelfen in der Kinderbetreuung?

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