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Geschrieben von Rabauken-Mami am 22.11.2009, 14:16 Uhr

ne du bekommst 70% deines gehaltes also genauer gesagt

wird das tagesgehalt errechnet und davon 70%

die krankenkasse springt deshalb ein, weil du während deiner krankheit des kindes- irgendwie berufsgenossenschaftstechnisch nicht versichert b ist-- so in etwa war das glaube ich-aber irgendwie hab ich das auch schon wieder vergessen


also auf jedenfall zahlt die kk für die krankheit deines kindes

 
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