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Geschrieben von OliviaÖl am 23.02.2020, 19:07 Uhr

Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Hallo ihr Lieben,

kennt sich jemand mit den Regeln zu Unterhalt und Kindergeld in den Ferien aus?

Zu dem Hintergrund: Sohn ist 7, wohnt von Geburt an bei mir, Vater hat ihn alle 14 Tage am We. Verhältnis zwischen uns Eltern ist ok, mehr Umgang wollte der Vater nie, ich habe ihn bisher immer dazu ermutigt, z.B. auch in den Ferien mehr Zeit mit seinem Sohn zu verbringen.

Jetzt hat er eine neue Freundin und seit dem besteht er auf die Hälfte der Ferien, in den Osterferien soll es das erste Mal soweit sein.
Soweit so gut, Kind freut sich, Papa auch. Die Freundin scheint dafür zwar die treibende Kraft zu sein, aber vielleicht traut er sich durch sie ja auch mehr zu, ist mir auch egal, so lange es dem Kind damit gut geht und so ist es.

Nun sagte er aber, wenn er ihn in den Sommerferien 2 Wochen am Stück hat, dann bekommt er von mir die Hälfte vom Kindergeld und ich muss ihm auch die Hälfte vom Unterhaltsvorschuss geben. Er zahlt selbst keinen Unterhalt.

Ich habe zu dem Unterhaltsvorschuss dafür bisher keine Regelung dazu gefunden, kennt sich jemand aus?

Liebe Grüße

 
9 Antworten:

Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von zwergchen84 am 23.02.2020, 19:11 Uhr

Hast du im AE mal gefragt? Meiner Meinung nach steht es ihm NICHT zu. Nur warum das so ist, weiß ich nicht mehr.

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Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von Saarlandmami2 am 23.02.2020, 19:13 Uhr

Ich meine ihm steht das hälftige Kindergeld nicht zu, wenn er gar keinen Unterhalt zahlt.

Frag doch sonst mal bei Frau Bader im Rechtsforum

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Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von alicebrown am 23.02.2020, 19:17 Uhr

Da das Kindergeld bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses berücksichtigt wird und bei normaler Unterhaltszahlung auch in den Ferien der Unterhalt nicht ausgesetzt oder gekürzt werden darf, würde ich vermuten, dass man das analog auf den Unterhaltsvorschuss anwenden darf.
Der Staat schießt ja das Geld für den Vater nur vor (theoretisch, viele Väter werden es wohl nie zurückzahlen) und der Unterhaltsvorschuss ist ja schon um das Kindergeld gekürzt. Von daher kann er das Geld nicht von dir fordern, denke ich.

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Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von Schru am 23.02.2020, 19:31 Uhr

Meines Wissens ändert die Betreuung und Versorgung in den Ferien nichts an der bestehenden Barunterhaltspflicht.

Die Ferienzeit ist Umgangszeit und die Kosten des Umgangs trägt der, der das Umgangsrecht ausübt, zumal derjenige, bei dem die Kinder wohnen, ja auch weiterhin Fixkosten wie Miete, NK, Kleidung, die das Kind in den Ferien trägt, hat, auch wenn das Kind nicht da ist.
Somit hat der KV keinen Anspruch auf den hälftigen UHV.

Das hälftige Kindergeld bekommt der KV ja schon, um diesen Betrag werden ja monatlich seine Schulden bei der Unterhalsvorschusskasse gekürzt, da ja dort das hälftigen Kindergeld angerechnet wird.
LG

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Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von starlight.S am 23.02.2020, 19:36 Uhr

Nein, er kann nur Verpflegungsgeld erhalten (weiß leider gar nicht wieviel das ist, so 5€/Tag???). Denn du musst deine Miete (für Wohnraum MIT Kind) weiter zahlen, gibst ihm Kleidung mit usw usw. Er muss ihn in der Zeit nur Verpflegen...

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Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von Mörchen17 am 23.02.2020, 19:51 Uhr

Eine Ausweitung des Umgangs ändert nichts an der Kindergeldberechtigung und an der Unterhaltspflicht - und wie zum Geier kommt der Vater auf die Idee, dass ihm der Unterhaltsvorschuss hälftig zustehe? Dieser wird doch nur gewährt, weil der Vater keinen Unterhalt zahlt!

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Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von JakobsMutti am 23.02.2020, 19:57 Uhr

Osterferien sind bei euch wahrscheinlich auch zwei Wochen, eine Woche davon versorgt er seinen Sohn; Richtig?

Unterhalt im Allgemeinen fällt nur weg, wenn die Eltern jeweils zur Hälfte des Monats das Kind betreuen und das ist ja hier schon mal gar nicht der Fall; es ist ja nur zusätzlich eine Woche und da er ja gar keinen Unterhalt zahlt, ist die Forderung erst recht absurd.

Also bitte ignorier sein Anliegen, wenn er tatsächlich auf sein Recht pocht, soll er sich auch um die Durchsetzung kümmern und da hat er schlechte Karten!!!

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Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von OliviaÖl am 23.02.2020, 19:57 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten bisher!

Ich denke auch da ist seine Freundin wieder die treibende Kraft.. vielleicht so nach dem Motto " hol dir das Kind doch mal in den Ferien, dann bekommst du auch Geld "...

Ich möchte ihr eigentlich gar nichts unterstellen, aber es ist sehr merkwürdig, dass er auf einmal doch mehr Umgang möchte. Da dachte ich mir dann ok, vielleicht fühlt er sich mit Frau an der Seite dem mehr gewachsen und mein Sohn freut sich ja auch.
Das mit dem Geld kam dann aber wieder komisch und den Zahn würde ich ihn schon gerne ziehen. Sein Kind nur deshalb mehr sehen zu wollen fände ich sehr traurig.

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Re: Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Antwort von Julenemy am 24.02.2020, 21:36 Uhr

Nein.
Du musst ihm gar nichts geben.

Einzig, falls er Geld vom Jobcenter bezieht, kann er für die Zeit, in der das Kind bei ihm Ist, Geld beantragen ( BG auf Zeit ).
Falls du auch Geld vom Jobcenter beziehst, wird der Regelbedarf für das Kind entsprechend gekürzt, da das Jobcenter logischerweise nicht doppelt für das Kind zahlt.

Ob Unterhaltsvorschuss eventuell gekürzt wird, weiß ich nicht.

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