Geschrieben von DortmundLady124 am 16.02.2020, 20:04 Uhr |
Rentenversicherung
Mal ne Frage, ich habe bisher widersprüchliche Angaben hierzu gelesen. Muss man als Mutter die drei Jahre Erziehungszeit explizit bei der Rentenversicherung beantragen? Oder wird sie einem automatisch zugeteilt? Falls ja, geht das auch nachträglich? Und was ich nicht so ganz verstehe. Man erwirbt in diesen Jahren ja den Rentenanspruch aus dem durchschnittlichen Monatseinkommen der Deutschen. Was ist aber, wenn ich wieder arbeiten gehe, wenn das Kind beispielsweise ein Jahr alt ist? Kommt das dann on top? Ich hoffe es ist verständlich was ich meine.
Re: Rentenversicherung
Antwort von trekkie am 16.02.2020, 20:19 Uhr
Hallo,
das hat Zeit... Ja das muss beantragt werden, mit Geburtsurkunde. Mein Mann musste auch was unterschreiben. Das ganze hat ein Jahr gedauert.... aber wir haben ja noch etwas Zeit bis zur Rente. Wie die Zeit berechnet wird wenn du wieder arbeiten gehst weiss ich nicht....
Grüße
Re: Rentenversicherung
Antwort von Perspektiven am 16.02.2020, 20:22 Uhr
Hallo DortmundLady124,
ich muss zunächst rückfragen: Hast Du schon mal eine Rentenberechnung bekommen. Das ist eine Aufstellung der rentenversciherungspflichtigen Zeiten u.s.w.
Wichtig ist, ob die Rentenversciherung weiß, dass Du Kinder hast.
Sonst:
Auf Antrag werden im Versicherungskonto für die ersten 36 Monate nach der Geburt sogenannte Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung gespeichert. Darüber hinaus werden von der Geburt an bis zum 10. Lebensjahr des Kindes sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt.
Die Zeiten werden immer für bereits zurückliegende Zeiträume je Kind berücksichtigt. Eine Anerkennung für künftige Zeiten kann nicht erfolgen.
Beratungsstellen: In den Auskunfts- und Beratungsstellen erhält man kostenlos Antworten zu allen Fragen rund um die Rente.
Sonst Suche mit "Rentnversicherung". Auf der Seite bei "Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung" Angabe der Postleitzahl.
Ich hoffe, das hilft ein wenig.
Re: Rentenversicherung
Antwort von starlight.S am 16.02.2020, 20:58 Uhr
Hi, ich habe das auch nicht gewusst und es wurde jetzt eine Kontoklärung begonnen. Dabei stellte sich raus, dass ich voll viele Lücken hatte. Schulische Ausbildung, Studium, alles nicht drin. Mir hat nie jemand gesagt, dass ich das machen muss... aber jetzt ist alles bis auf 3 Monate in denen ich im Studium zu viel gearbeitet habe geklärt. Ich fand es recht kompliziert, aber zum Glück verjährt das offenbar nicht... und die Leute waren auch recht freundlich und haben mir am Telefon gut geholfen. Also am Besten einfach mal anrufen und nach dem entsprechenden Antrag fragen und die können dir deine Fragen sicher auch beantworten.
Re: Rentenversicherung... es kommt on top
Antwort von desireekk am 17.02.2020, 2:12 Uhr
Hallo,
die GRV muss "irgendwie" vom Kind erfahren, beim ersten ist das meistens einfach, weil man ja arbeitet.
Einfach mal einen Kontoauszug beantragen, dann sieht man was drin steht.
Zum eigenen Verdienst:
Pro Kind bekommt ja ein Elternteil den berühmten Durchschnittsverdienst für 3 Jahre zugeschrieben. bekommt man ein 2. Kind innerh. der 3 Jahre, dann werden die an die ersten 3 Jahre angehängt, nicht "aufgehäuft" es sind dann also 6 Jahre.
Das ist wichtig weil:
Kommt nun zum zugeschriebenen Durchschnittsverdient eigener Verdienst, kommt der "on top". Klingt super, aber: maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wenn man also recht ordentlich Verdient und VZ arbeitet, wird ein Teil der Rentenpunkte "verschenkt".
VG
D
Re: Rentenversicherung
Antwort von DortmundLady124 am 17.02.2020, 8:24 Uhr
Danke! Die Antworten waren sehr hilfreich