Geschrieben von DortmundLady124 am 16.02.2020, 20:04 Uhr |
Rentenversicherung
Mal ne Frage, ich habe bisher widersprüchliche Angaben hierzu gelesen. Muss man als Mutter die drei Jahre Erziehungszeit explizit bei der Rentenversicherung beantragen? Oder wird sie einem automatisch zugeteilt? Falls ja, geht das auch nachträglich? Und was ich nicht so ganz verstehe. Man erwirbt in diesen Jahren ja den Rentenanspruch aus dem durchschnittlichen Monatseinkommen der Deutschen. Was ist aber, wenn ich wieder arbeiten gehe, wenn das Kind beispielsweise ein Jahr alt ist? Kommt das dann on top? Ich hoffe es ist verständlich was ich meine.
- Rentenversicherung - DortmundLady124 16.02.20, 20:04
- Re: Rentenversicherung - trekkie 16.02.20, 20:19
- Re: Rentenversicherung - Perspektiven 16.02.20, 20:22
- Re: Rentenversicherung - starlight.S 16.02.20, 20:58
- Re: Rentenversicherung... es kommt on top - desireekk 17.02.20, 2:12
- Re: Rentenversicherung - DortmundLady124 17.02.20, 8:24