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von dhana  am 16.11.2017, 22:09 Uhr

Schülerpraktikum - 9. Klasse - Lebenslauf - Chancengleichheit

Hallo,

aber Chancengleichheit ist doch sowieso nur ein theoretisches Konstrukt.
Das fängt in der Schule an - wenn da der Vater im Anzug zum Sprechtag kommt, läuft es komplett anders, als wenn der Vater im Blaumann kommt....

Und wenn sich jemand mit dem Namen Mohammed oder Achmed bewirbt wird er ganz sicher genauso gleich beurteilt wie jemand der den Namen Michael oder oder Moritz trägt.. gleiches für die entsprechenden Nachnamen...

Klar ist das nicht richtig - aber das es so ist wird wohl niemand abstreiten. Aber ich verstehe auch sehr gut einen Ausbildungsbetrieb, der einfach genau hinschaut und sich überlegt welcher der Bewerber auch ausbildungsfähig ist... und ein nur mit Schulnoten sieht man das nicht immer.

Aber vielleicht hat der "Mohammend" mal den ausgleichenden Vorteil, weil sein Vater ebenfalls in dem Beruf tätig ist? Oder seine Mutter Krankenschwester und auch arbeitet und so einige Vorurteile ausser Kraft setzt?
Es ist ja keine Pflicht die Eltern oder deren Beruf mit anzugeben - aber es könnte auch mal den entscheidenden Vorteil ausmachen...

Abgesehen davon - das deutsche Recht ist da sehr pro Arbeitnehmer und diese brauchen vieles nicht angeben. Mit den gleichen Angaben würde man in Kanada, Australien oder so keinen Arbeitsplatz bekommen - da ist es z.B. absolut üblich das man mit dem vorherigen Arbeitgeber Kontakt hat und auch eine ehrliche Auskunft bekommt.

Gruß Dhana

 
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