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Geschrieben von Saarlandmami2 am 10.09.2019, 17:36 Uhr

Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit

Wenn du nicht arbeitest, hat ein mögliches BV keine Relevanz.

Und wenn du während der Elternzeit von Kind 1 nicht gearbeitet hast, gibt es den Mindestsatz von 300€ bzw wenn gesplittet 150€ + evtl Geschwisterbonus

 
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