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Geschrieben von Berlin! am 02.11.2019, 16:58 Uhr

Schweigepflicht nicht verletzt

Mal die Sinnhaftigkeit des AP außer Acht gelassen: eine Schweigepflichtsverletzung sehe ich hier beim besten Willen nicht. Es ist ja keinerlei Bezug herzustellen zu dem, was wirklich passiert ist und vor allem: wem (immer vorausgesetzt, es ist überhaupt etwas passiert).

Anwälte oder Ärzte dürfen ja ihre Fälle auch anonym besprechen, also etwa "Ich habe einen Patienten, x Jahre alt, männlich, mit den und den Symptomen. Ich vermute es ist ... und würde jetzt wie folgt Medikamente geben.... Was meint ihr"
Keine Schweigepflichtsverletzung.

 
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