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Geschrieben von Isixi726 am 24.07.2019, 4:26 Uhr

So ein Unsinn.

Also mit Verlaub, was Du da als Beamtin für Bedenken hast ist völliger Quatsch. Eine nicht bezahlte Rechnung gibt kein Strafverfahren, dafür müsste ja Betrugsvorsatz bestanden haben UND nachgewiesen werden können. Droht ein Abmahnanwalt mit Klage wegen Forderung so handelt es sich um eine Zivilklage. Mit ungerechtfertigten Klagen kann JEDER überzogen werden, ob Beamter oder nicht, da passiert absolut überhaupt nichts.
Übrigens gibt auch nicht jedes Ermittlungs-/Strafverfahren ein Disziplinarverfahren. Weißt Du, wie oft Richter oder Staatsanwälte etwa der Rechtsbeugung bezichtigt und angezeigt werden?! Würde das jedes Mal zusätzlich zum Ermittlungsverfahren ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen käme die Justiz gar nicht mehr rum.
Und ein Strafverfahren mit 15€ Schaden würde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit schon im Ermittlungsverfahren beendet.
Also TIEF durchatmen, alles halb so wild.

 
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