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von Kater Keks  am 09.07.2012, 10:57 Uhr

Sollte das Gesetzt so durchgehen, wäre das eine riesen Sauerei!

Finde ich jedenfalls, und ich würde darüber nachdenken, mir eine Auskunftssperre eintragen zu lassen!

Die spinnen doch!

Schlimm genug, das die Adressen und persönlichen Daten so schon überall landen und man nicht weiß, wie und wo und wenn da dann noch die Meldeämter mitmachen?!
Das geht ja wohl gar nicht!

http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-07/datenschutz-meldeaemter-schaar

 
6 Antworten:

streiche ein "t"......

Antwort von Kater Keks am 09.07.2012, 10:57 Uhr

*hust*

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Re: Sollte das Gesetzt so durchgehen, wäre das eine riesen Sauerei!

Antwort von LaEmLu-Mama am 09.07.2012, 11:04 Uhr

na super. ich bin eh immer ein vorsichtiger mensch. gebe hier z.b. nie genau an wann ich oder meine kids geb. haben, oder wie wir richtig heißen ect.
und dann sowas. da bekomme ich echt wut drauf

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Re: das gesetz ist durch !

Antwort von Loean am 09.07.2012, 11:53 Uhr

Widerspruch zwecklos – Die lautlose Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Guten Morgen ihr Lieben.

Bei allem Ärger um ESM und Eurobankenrettung schlüpfte die letzten Tage.
eine durchaus wichtige Gesetzesänderung, welche ALLE Bürger betrifft, durch das Bewusstsein der Bürger.
Aber schaut selbst.

Bislang von der Presse erstaunlich wenig kommentiert hat der Bundestag am vergangenen Freitag eine Änderung des sogenannten Melderechtsrahmengesetzes
(MRRG) beschlossen, die einen faustdicken Datenskandal mit sich bringt:
Künftig dürfen Meldeämter Ihre persönlichen Daten verkaufen, ohne dass Sie dagegen widersprechen können.

Das MRRG regelt, wie die Einwohnermeldeämter mit den erfassten Daten der Bürger umgehen dürfen beziehungsweise müssen. Die aktuelle Fassung des Melderechtsrahmengesetzes stammt von 1980 und wurde 2002 nur leicht überarbeitet, weshalb viele Bestimmungen nicht mehr dem aktuellen technologischen Stand gerecht werden. Eine Reform des MRRG ist daher unausweichlich.

Die am 29. Juni vom Bundestag verabschiedete Änderung des MRRG dehnt das Gesetz von bislang 27 auf künftig 55 Paragraphen aus, was noch einmal die Notwendigkeit einer Novellierung demonstriert. Doch die Masse an neuen Paragraphen bietet der Bundesregierung offenbar auch die Möglichkeit, beinahe unbemerkt eine Bestimmung einzustreuen, die jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen lassen muss.

Widerspruch ist zwecklos

Im Paragraph 44, der die Herausgabe der persönlichen Daten beispielsweise an anfragende Unternehmen regelt, hieß es noch im Entwurf vom November 2011:
"[...] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt."

In der finalen Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 hingegen steht etwas völlig
anderes: "Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."

Der letzte Satz hat eine gewaltige Tragweite: Jede Firma, die jemals irgendwelche Daten von Ihnen erfasst hat, kann diese Daten künftig vom Einwohnermeldeamt berichtigen oder bestätigen lassen. Sie haben bei einer Befragung, einem Gewinnspiel oder sonst wo nur Name und Ort angegeben? Das Einwohnermeldeamt liefert dem Unternehmen dazu bereitwillig frühere Namen (beispielsweise bei Heirat), gegebenenfalls Doktorgrad, Ordensname oder Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, dann das Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Anschrift im Ausland und den Staat, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder. Und als Sahnehäubchen oben drauf auch noc h alle bisherigen Anschriften.

Triumpf der Werbe-Industrie kaum noch zu verhindern

All dem können Sie nicht entkommen: Ziehen Sie um, so fragt der Adresshändler einfach nach ihrer neuen Anschrift. Und legen Sie Widerspruch ein, dann greift der eben erwähnte Paragraph 44 Absatz 4: Der Widerspruch gilt einfach nicht.

Diese schöne neue Welt des Datenschutzes wird am 1. November 2014 beginnen, denn dann tritt das geänderte Melderechtsrahmengesetz nämlich in Kraft.
Lediglich ein Nein im Bundesrat könnte die Neuregelung jetzt noch aufhalten.


Den kompletten Gesetzestext könnt ihr euch runterladen auf:
http://www.chip.de/downloads/PDF-Entwurf-eines-Gesetzes-zur-Fortentwicklung-
des-Meldewesens_56554412.html

Quelle: www.aufzurwahrheit.com


liebe Grüsse
Loean

ps. Das ESM durch ist, finde ich noch viel verheerender = Europa hat die Demokratie verkauft an eine private Firma...

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Durch ist es, wenn der Bundesrat sein O.K. gibt.....und das ist noch nicht passiert.

Antwort von Kater Keks am 09.07.2012, 11:55 Uhr

Und da sich jetzt doch mehr und mehr Widerstand regt, hoffe ich, das es auch nicht soweit kommt.

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Re: Durch ist es, wenn der Bundesrat sein O.K. gibt.....und das ist noch nicht passiert.

Antwort von LaEmLu-Mama am 09.07.2012, 11:58 Uhr

bei gmx steht dass der bundesrat wohl nicht sein ok dazu gibt.

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Re: Campact.de

Antwort von Loean am 09.07.2012, 11:59 Uhr

die sammeln unterschriften, damit das Bundesrat es ev. noch stoppen kann - er wird wohl im kommenden September beraten.

Gruss
Loean

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