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Geschrieben von Weiberhaushalt am 21.03.2019, 7:49 Uhr

Teilzeitstelle nach 25 Jahren Hausfrauen-Dasein....was muss ich beachten?

Naja, das mit dem Trennungsjahr und der Steuerklasse 4 ist eine Sache für sich. Die 4 unterstellt gemeinsames Wirtschaften. Hier empfehlen Anwälte schon für das Trennungsjahr die 1 bzw. 2, dann ist auch vor Gericht der Trennungszeitpunkt eindeutig. Man weiß ja nie, was dem anderen so einfällt.
Und das Geld ist am Ende das gleiche.
Wesermami, dir alles Gute.

 
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