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Geschrieben von Keks10 am 30.07.2012, 8:49 Uhr

Überprüfung Unterhalt ?

kann man beim jugendamt den unterhalt neu überprüfen lassen, wenn ja wann, ohne das er KV weiß, das die mutter ne neue Überprüfung haben möchte...? kann das jugendamt ihn auch ganz formlos anschreiben ?

 
5 Antworten:

Re: Überprüfung Unterhalt ?

Antwort von HeidiundPeter2 am 30.07.2012, 8:58 Uhr

Du kannst den Unterhalt bzw die Höhe alle 2 Jahre überprüfen lassen.
Hast du eine Beistandschaft über das Jugendamt?

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Re: Überprüfung Unterhalt ?

Antwort von Keks10 am 30.07.2012, 8:59 Uhr

nein hab ich nicht.....

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Re: Überprüfung Unterhalt ?

Antwort von benny&yannick am 30.07.2012, 9:06 Uhr

Dann leg dir eine Beistandschaft zu.
Hat mein Mann bzw. die Tochter von meinem mann auch.
Die überprüfen sogar jährlich und er kann nichts gegen machen.

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Re: Überprüfung Unterhalt ?

Antwort von Keks10 am 30.07.2012, 9:07 Uhr

sag ich da nur beim jugendamt bescheid o. muß man da ein antrag stellen ?

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Re: Überprüfung Unterhalt ?

Antwort von HeidiundPeter2 am 30.07.2012, 12:02 Uhr

Du stellst beim Jugendamt einfach einen Antrag auf Beistandschaft und dann läuft die ganze Unterhaltssache über das Jugendamt.

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