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Geschrieben von Inselkind am 27.10.2019, 19:36 Uhr

Update zum P.aypal Missgeschick von 09.10.

Hallo,
ich habe mich ja am 09.10. erkundigt, wie ich vorgehen soll, um mein Geld wieder zubekommen, dass ich versehentlich an einen falschen Empfänger geschickt habe.

Mittlerweile habe ich den ungerechtfertigten Empfänger 3x per Mail angeschrieben und bisher keinerlei Reaktion erhalten. Sprich, das Geld ist immer noch bei dieser Person. An den Paypal- Kundencenter habe ich mich auch gewandt, hier kann man mir auch nicht helfen, da es eine Zahlung per PP Freunde war.

So und nun?!
Wie kann ich weiter vorgehen?
Es handelt sich ja um eine ungerechtfertige Bereicherung laut BGB § 812.

 
5 Antworten:

Re: Update zum P.aypal Missgeschick von 09.10.

Antwort von Masupila0912 am 27.10.2019, 20:23 Uhr

Ich muss jetzt mal mit meinem Halbwissen wiedergeben und meine, sobald der Empfänger das Geld abgehoben und ausgegeben hat, ist es Weg, da ist es auch egal wie viel Geld das war.. aber ich hab das nur mal irgendwo gehört, wo es um eine größere Geldsumme ging.

Ich hoffe du bekommst dein Geld trotzdem irgendwie wieder.

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Re: Update zum P.aypal Missgeschick von 09.10.

Antwort von makkipakki am 27.10.2019, 21:51 Uhr

Ich glaube, ich würde mir einfach mal Auskunft bei der Polizei holen... oder eben bei einem Anwalt... ob das was bringt, weiß ich nicht aber du hast ja schon einen Gesetzestext zitiert bzw. Angegeben, wären dann nicht eine Anzeige das nächste?
Aber ja, keine Ahnung...

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Re: Update zum P.aypal Missgeschick von 09.10.

Antwort von Mutti69 am 28.10.2019, 5:56 Uhr

Kann man anhand der Mailadresse Rückschlüsse auf den Realnamen der Person ziehen? Wenn ja, dann such die Adresse über Googel raus und ruf an oder schreib einen Brief (mit Fristsetzung).

Viele lesen ihre Mails gar nicht oder hast du eine Lesebestätigung?
Primär war es ja nun dein Fehler, in Rage muss man sich nun nicht reden.

Ansonsten natürlich zur Polizei.

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Re: Update zum P.aypal Missgeschick von 09.10.

Antwort von Mimi987 am 28.10.2019, 6:55 Uhr

Dir bleibt nur der zivilrechtliche Klageweg.

Du gast aber geschrieben, es war nicht viel Geld.

Jetzt musst du wissen ob es dir das Wert ist oder ob du es als Lehrgeld abhakst.

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Re: Update zum P.aypal Missgeschick von 09.10.

Antwort von DFL am 28.10.2019, 10:02 Uhr

Hier nochmal die ehemalige PayPal-Mitarbeiterin.

Als ich noch im Kundenservice war (bis Dez 2013) hatten wir ein Kulanzprojekt laufen. Sprich wir durften als Mitarbeiter einmal am Tag gegen die normalen Regeln verstoßen, sofern keine Gesetze oder Datenschutzsachen verletzt wurden.

Hier wäre es mir als Mitarbeiterin möglich gewesen, den Empfänger der Zahlung anzurufen und bei nicht erreichen eine Email zu schreiben. Hab ich tatsächlich auch damals mit gemacht.

Ob es das noch gibt, weiß ich leider nicht. Wäre für dich aber ne Option. Einfach nochmal anrufen bei PayPal.

Gibts das nicht mehr, bliebe tatsächlich nur das mit der Anzeige gegen unbekannt. Geht es um einen hohen Wert - damals lag die Greze je nach Region bei 300-500 Euro - meldet sich die Polizei bei PayPal und im Idealfall bekommt diese dann Name und Anschrift des Empfängers der Zahlung. Da steckt aber viel Bürokratie dahinter, so dass die Polizei erst ab einem gewissen Betrag aktiv wird.

Mir wurde ein 1000 Euro Rad aus dem Keller geklaut. Da hieß es nur: machen sie die Anzeige online und sie bekommen ein Aktenzeichen. Das brauchen sie für die Versicherung. Polizei macht bei dem Wert nichts da unterbesetzt und überlastet.

Gleiches gilt auch für Zivilklage. Da gibts in der Regel auch einen Mindestwert.

Einfache Kosten-Nutzen-Rechnung. Leider.

Ich hoffe für dich, dass es die Kulanzregelung bei PayPal noch gibt. Ist deine größte und warscheinlich einzige Chance, dass Geld zurück zu bekommen.

Was mir grad noch einfällt: im rahmen des Kulanzprojektes durften wir Gutschrifrten machen. Täglich 1x 25 Euro. Mit Rücksprache und Ok vom Vorgesetzten sogar ab und an bis 50 Euro.

Weiß ja nicht um welchen Betrag es geht.

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