Geschrieben von Else2019 am 04.11.2019, 11:17 Uhr |
Urlaubsanspruch im BV
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich musste 2018 ins BV gehen. Ist es richtig, dass mein ganzer Resturlaub aus dem Jahr 2018 verfällt? Der Meinung ist nämlich mein Chef.
Re: Urlaubsanspruch im BV
Antwort von Saarlandmami2 am 04.11.2019, 11:21 Uhr
Nein... Du kannst den bis ein Jahr nach Elternzeit noch nehmen.
Guckst du hier:Bei einer Schwangerschaft handelt es sich allerdings nicht um eine Krankheit. Aus diesem Grund greift nicht § 7 Abs. 3 BUrlG, sondern § 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):
Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Das bedeutet im Klartext, dass bei einem Beschäftigungsverbot der Urlaub nicht verfällt, sondern auch noch nach dem Beschäftigungsverbot in Anspruch genommen werden kann. Dies gilt übrigens auch über den anschließenden Mutterschutz und eine Elternzeit hinaus."
Quelle: Arbeitsrecht.org
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Re: Urlaubsanspruch im BV
Antwort von Berlin! am 04.11.2019, 11:36 Uhr
Ganz genau so isses.
Dein Chef irrt sich, oder will sich irren ;-)
Wie ist es sonst, dort zu arbeiten? Macht Dein Chef Stress, ist er eigentlich nett? Danach würde ich entscheiden, wie ich weiter vorgehe.
Aber nett und sachlich kommst Du sicher am Weitesten :-)
Alles Gute
Re: Urlaubsanspruch im BV
Antwort von Felica am 04.11.2019, 11:44 Uhr
Nein im Folgejajr nach deiner EZ. Mit einer Ausnahme, du warst wirklich innerhalb des BV im Urlaub. Dafür hättest du nämlich Urlaubstage einreichen müssen wenn korrekt und sauber.
Re: Urlaubsanspruch im BV
Antwort von Else2019 am 04.11.2019, 12:01 Uhr
Vielen lieben Dank.
Also wir haben ein super Verhältnis, bin auch schon seit 12 Jahren dort. Dann werde ich die Rechtslage mal meinen Chef schonend beibringen :-)
Ich denke auch nicht, dass es mit Absicht ist.
Also habe ich theoretisch meinen Resturlaub aus 2018, Anspruch auf Urlaub im Mutterschutz 2019 und dann mein regulärer Urlaub für das Jahr 2020, nach meiner Elternzeit !?
Re: Urlaubsanspruch im BV
Antwort von Saarlandmami2 am 04.11.2019, 12:07 Uhr
Urlaub für 20 hast du nur für Monate wo du nicht in reiner Elternzeit warst.
Bis wann hattest du Elternzeit?
Re: Urlaubsanspruch im BV
Antwort von Else2019 am 04.11.2019, 12:33 Uhr
Ab März 2020 gehe ich wieder arbeiten. Laut seiner Rechnung habe ich dann von März bis Dezember einen Anspruch von 25 Urlaubstage.
Re: Urlaubsanspruch im BV
Antwort von Saarlandmami2 am 04.11.2019, 13:11 Uhr
Ja ab März hast du Anspruch für diese Monate.
Dazu die Monate im Mutterschutz und aus dem Jahr 2018
Re: Urlaubsanspruch im BV
Antwort von Else2019 am 04.11.2019, 13:28 Uhr
Super vielen lieben Dank.
Dann werde ich meinen Chef morgen mal darüber informieren.
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