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Geschrieben von Moehre700 am 20.04.2015, 10:23 Uhr

Vertrag ist Vertrag

Du kannst auf Zahlung und Abnahme der Ware bestehen.
Ob der Käufer die Sache gebrauchen kann istletztlich nicht Dein Problem.

Mit Abgabe des Höchstgebites zum Ende der Auktion ist einw irksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Ein Rücktrittsrecht oder Anfechtungsgründe sehe ich nach Deinem SV nicht.

 
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