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von Littlecreek  am 21.10.2014, 15:09 Uhr

Was meint Ihr?

Das Bundeshymnengesetz sieht doch vor, dass immer die aktuelle Version gültig ist. In diesem Fall die geschlechtergerechte.
Würde man sich nicht daran halten, wäre das ein Herabwürdigen der Hymne, was tatsächlich strafbar wäre.

So wäre das nun, wenn man ganz pingelig ist
Deshalb würde ich persönlich auch Rücksprache halten

 
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