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Geschrieben von LenaChi am 25.10.2021, 9:18 Uhr

Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Guten Morgen,

kann mir jemand bei dem Thema helfen?
Mein Sohn wird in 3 Wochen ein Jahr alt, ich habe noch bis Juli nächsten Jahres Elternzeit.
Wir planen bzw. üben das zweite Kind.

Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn ich während der Elternzeit schwanger werde?
Falle ich dann tatsächlich auf den Mindestsatz zurück? (Bekomme 600€ ElterngeldPlus)

Kann man die Elternzeit beenden und ins Beschäftigungsverbot gehen? Das wäre dann ja förderlich für das nächste Elterngeld...

Vielen Dank :)

 
11 Antworten:

Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von Cuci am 25.10.2021, 9:33 Uhr

Die Elternzeit mit Vorsatz beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen, geht nicht, weil das Erschleichen von Leistungen ist.

Anders sieht es aus, wenn du die Elternzeit beendest, tatsächlich die Arbeit wieder antrittst und dann direkt wieder schwanger wirst. Nur du musst die Stelle eben tatsächlich wieder angetreten haben.

Ich denke bei dir kämen ein paar Euro über Mindestsatz heraus (bei Verteilung auf 12 Monate). Wenn auch nicht viel. Selbst bei Mindestsatz kämen bei dir noch 75 Euro drauf da du ein Kind unter 3 Jahre hättest.

Dann käme es halt drauf an, auf wieviele Monate du ea verteilen möchtest.

Du kannst aber definitiv die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Dann bekommst du volles Mutterschaftsgeld und Mutterschutz. Das wäre dann dein Gehalt wie vor der Elternzeit. 6 Wochen vor ET + 8 Wochen nach Geburt. Das ist ja auch nicht zu verachten.

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von KielSprotte am 25.10.2021, 9:35 Uhr

Es gelten wieder die 12 Monate vor Geburt, Monate mit Muschu und EG bis zum 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Und NEIN du kannst die EZ nicht beenden um ins BV zu gehen, das wäre Sozialbetrug.

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von ZoeSophia am 25.10.2021, 9:36 Uhr

Ja klar, kannst du die Elternzeit frühzeitig beenden und dann ins Beschäftigungsverbot gehen, am besten gleich noch mit einer 100% Lohnerhöhung, einem fetten Bonus plus einen Ferrari als Geschäftsauto, natürlich Gratis! Ach ne, am besten bekommst du einfach so Geld für den Rest deines Lebens, einfach jeden Monat 5000€ aufs Konto, du tust ja schliesslich was für die Gesellschaft und bringst Kinder auf die Welt!
*Ironie off*

Nein, Man kann die Elternzeit nicht (es gibt Fälle, wo es möglich wäre, es müsste aber eine Tatsächlich Notsituation vorliegen (Todesfall des Partners, gravierende Arbeitslosigkeit…etc.) vorzeitig beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen!

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von LenaChi am 25.10.2021, 9:43 Uhr

Danke :)

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von LenaChi am 25.10.2021, 9:43 Uhr

Danke :)

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von LenaChi am 25.10.2021, 9:46 Uhr

Ja ok, sorry, dass ich frage.
Als würde man ein Beschäftigungsverbot ohne Grund hinterhergeworfen gekommen

Hoffe du bist im nächsten Leben weniger frustriert und musst Leuten die eine Frage haben und ganz normal stellen nicht mehr so antworten

Alles Gute für dich!

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von Felica am 25.10.2021, 9:48 Uhr

Ja, wenn du bis dahin nicht arbeitest, wird es wohl Mindestsatz werden, evtl auch wenig mehr.

Das du in EZ bist ist völlig egal und tut gar nichts zur Sache. Man darf ja in der EZ arbeiten und damit neues EG generieren. Und nein, die laufende EZ darf man nicht vorzeitig beenden um in ein BV zu gehen. Schon mal gar nicht ohne Zustimmung des AG. Man darf aber wie gesagt in der EZ arbeiten. Ansonsten darf man die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden, da dann auch ohne Zustimmung des AG. Oder im Härtefall, was eine Schwangerschaft wie gesagt nicht ist. Härtefall wäre Trennung oder das der Partner verstirbt oder Arbeitslos wird.

EG wird immer nach den 12 Monaten Einkommen vor Geburt des jeweiligen Kindes berechnet sofern man nicht selbstständig ist. Monate in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird oder schwangerschaftsbedingtes Krankengeld können ausgeklammert werden. Zusätzlich die ersten bis zu 14 Monate Elterngeld von älteren Kindern. Solltest du innerhalb der EZ in TZ arbeiten, würdest du das TZ-Gehalt im Falle eines BV bekommen - Kinderbetreuung vorausgesetzt - das dann auch in das neue EG mit einfließen würde.

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von LenaChi am 25.10.2021, 9:50 Uhr

Danke :)

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von meinezwoabuam am 25.10.2021, 10:55 Uhr

Hallo

Das mit dem BV haben dir ja schon mehrere geschrieben.

Ich hoffe ich kann mich noch richtig erinnern wie mir das von der Elterngeldstelle im Frühjahr rklärt wurde.
Wenn du nicht Teilzeit zum Elterngeld Plus dazu arbeitest fallen die Monate 15 bis zum erneuten Mutterschutz als Nullerrunde an, da du da ja kein Einkommen hattest. Die restlichen Monate werden dann vom Gehalt vor der Geburt des 1. Kindes berechnet.

Du solltest dir dann aber auch das restliche Elterngeld vorzeitig ausbezahlen lassen, falls du bis dahin noch was beziehst, sonst verfällt dir das vom ersten Kind.

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von Aixoni am 25.10.2021, 13:16 Uhr

Hey,

Ich werde aus manchen Antworten nicht schlau

Meines Wissens nach ist es so, dass bis zu 16 Monate Elterngeld (oder Elterngeld Plus) auch der Berechnung ausgeklammert werden. Angenommen du würdest also bis Juli kommenden Jahres Elterngeld Plus beziehen (dazu steht ja nichts in deinem Text), würden die Monate noch bis März ausgeklammert werden und nur hättest nur 4 Nullrunden. Ausgeklammert bedeutet übrigens, dass sie nicht mit in die neue EG-Berechnung fallen und dafür die Monate vor der Geburt deines ersten Kindes herangezogen werden.

Ich denke Mal, dass es bei dir einen Grund gibt, dass bei erneuter Schwangerschaft direkt ein Berufsverbot von AG ausgesprochen werden würde? Meines Wissens nach kann man die Elternzeit vorzeitig nur mit Zustimmung des AG beenden (Ausnahme ist zum Beginn des Mutterschutzes - da muss man es nur mitteilen). Sofern er zustimmt die Elternzeit vorzeitig zu beenden wäre es ok, ich würde hier aber definitiv mit offenen Karten spielen und ihm vorab von der erneuten Schwangerschaft erzählen.

Ansonsten ist auch ein kleiner Vorteil, wenn das zweite Kind nah am ersten geboren wird, dass man bei zwei Kindern unter drei Jahren10% Geschwisterbonus beim Elterngeld bekommt.

Meine beiden Kinder sind 16 Monate auseinander und ich bekomme sogar für K2 mehr Elterngeld als für K1

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Re: Wie berechnet sich Elterngeld, wenn man in Elternzeit erneut schwanger wird?

Antwort von Gernemama am 25.10.2021, 14:06 Uhr

Es werden bis zu 14 Monate Elterngeld plus ausgeklammert und Zusätzlich die Monate mit Mutterschaftsgeld. Dann gibt es das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind. Vielleicht auch noch bei einem Abstand von 17 Monate. Es reicht ja ein Tag Mutterschaftsgeld in diesem Monat.

Zuzüglich Geschwisterbonus bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird..

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