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von Ryberia_16  am 03.01.2018, 11:21 Uhr

Zählt eure Zeit zum kleidungswechsel als Arbeitszeit?

Da muss man doch nur mal auf die Bedeutung des Wortes "Arbeitsbeginn" schauen. Ich würde mal sagen, es bedeutet, ab dieser Uhrzeit mit den vertraglich geregelten Tätigkeiten zu beginnen, wenn es also nicht zum Aufgabenfeld gehört, sich umzuziehen, würde ich vermuten das man bei Arbeitsbeginn tatsächlich mit der Arbeit beginnen kann,sprich umgezogen, Kaffee getrunken und Schwätzchen gehalten haben muss.

Lg
Ryberia

 
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