Kaiserschnitt

Kaiserschnitt

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Julie am 04.02.2012, 21:30 Uhr

es geht nichts verloren

Hallo magistra,

es ist ganz einfach:
Wenn deine Gyn den Geburtstermin nicht neu (und dann eine Woche früher) bescheinigt (aus das gibt es, habe ich schon öfter gehört) gehst du ganz normal sechs Wochen vor dem jetzt errechneten Termin in den Mutterschutz.
Wenn dein Kind aber eine Woche VOR dem errechneten Termin zur Welt kommt (egal, ob per KS oder "normal") hast du ab dem errechneten Termin ganz normal acht Wochen MuSch zzgl. des Zeitraumes, der dir vor der Geburt "geklaut" worden ist.
Mutterschutz ist in Deutschland IMMER mindestens 14 Wochen (das ist seit 2002 so), es sei denn, es ist ein Frühchen (oder leichter als 2500 g) oder es sind Mehrlinge - dann gibts vier Wochen mehr.
Vertrau mir, ich bin Personalsachbearbeiterin und habe viel mit Mutterschutz (auch bei beamteten Lehrkräften) zu tun.......

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Kaiserschnitt
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.