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Geschrieben von sumse am 13.06.2006, 14:45 Uhr

1 Klasse wiederholen,kurzfristig bescheidbekommen

"Ansonsten natürlich sehr bescheuert vom Lehrer dem Kind das an den Kopf zu knallen"

Diese Äußerung finde ich daneben, bevor ein Gespräch mit dem Lehrer stattgefunden hat.

Die Klassenstufen 1 und 2 bilden eine pädagogische Einheit und prinzipell findet am Ende der beiden Klassenstufen keine Verstzung statt, dass ist schon richtig.
Die Eltern haben jederzeit ( bis auf einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag) die Möglichkeit, ein freiwilliges Zurücktreten zu beantragen-auch richtig.

Fakt ist aber, dass hier nicht allein der Elternwille zählt. Im Interesse des Kindes kann die Klassenkonferenz am Schuljahresende beschließen, das Kind das Jahr wiederholen zu lassen, auch wenn die Eltern NICHT einversanden sind (wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsten Klassenstufe trotz idivid. Förderung voraussichtlich nicht möglich ist).
Da es in Kl 1 und 2 keine Versetzung in eigentlichen Sinne gibt, gibt es keine Zeugnisbemerkung und keinen blauen Brief, die in Kl. 3 und 4 Voraussetzung für das "Sitzenbleiben" sind.
Es muss keine Benachrichtigung der Eltern im Vorfeld stattgefunden haben.

Also kann es schon sein, dass das Kind die Klasse 1 wiederholen MUSS und auch, dass die L. ihm das "an den Kopf geknallt hat" (was aber jegliches menschliche und pädagogische Feingefühl vermissen ließe...).

 
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