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Geschrieben von azalee am 02.02.2009, 10:44 Uhr

Aufsichtspflicht ja, Unterrichtspflicht nein

Wenn die meisten L streiken, kann logischerweise kein U durchgeführt werden, aber die Kinder werden mindestens in der Kernzeit beaufsichtigt. Unterricht wird regulär gehalten, soweit möglich.

 
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