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Geschrieben von kruemel-inside am 06.11.2013, 11:20 Uhr

Ausserordentliche Elternversammlung - wer hat Ahnung?

Bei uns im Bundesland ist es so geregelt, dass die Elternvertreter zum Elternabend einladen und diesen auch leiten (in der Praxis überlassen sie das aber trotzdem gern den Lehrern :) ).
Der Lehrer wird zum Elternabend formal von den Elternvertretern eingeladen. Er hat keine Anwesenheitspflicht - habe aber noch keinen Elternabend erlebt, wo der Lehrer nicht anwesend war. Schulleitung kann ebenfalls eingeladen werden, muss aber nicht erscheinen.

Grundsätzlich gehören auf Elternabende nur Themen, die ALLE Schüler und Elternhäuser betreffen. Geht es um Themen die nur einzelne Schüler/Eltern betreffen, dann gehört das in Einzelgespräche/kleinere Gruppengespräche und nicht auf den Elternabend. Da gibts auch einen entsprechenden Absatz im Schulgesetz zu.

 
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