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Geschrieben von glückskugel am 13.12.2010, 19:43 Uhr

Blumen nciht pünktlich zugestellt!!!

War die Lieferzeit vertraglich zugesichert (wie hier) und ist die Sendung der Ware nach dieser Zeit für den Käufer nicht mehr für den beabsichtigten Zweck geeignet (wie das regelmäßig bei Sträußen einen Tag nach dem Geburtstag der Fall ist), dann kannst Du theoretisch vom Kaufvertrag zurück treten und Dein Geld zurück verlangen. Meistens sind die Geschäfte in solchen Fällen ohnehin kulant und erstatten das Geld ohne großen Streit zurück. Wenn nicht, gilt auch in diesem Fall, wie so oft bei kleinen Beträgen (CD-Player ;-)), dass es den Streit nicht lohnt.

LG,
Stefanie

 
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