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Geschrieben von Henni am 29.11.2011, 19:25 Uhr

Busaufsicht

Hallo,

muss mal schnell (jaja, bin selbst LEhrerin) was fragen, vielleicht weiß es ja wer defitniv bevor cih morgen suchen muss:

Also: bei usn fährt "der" SChulbus nach der 6. Stunde ca 5 min nach Unterrichtsschluss. So lange stellen wir eine Busaufsicht, wenn der Bus wegist, geht die Aufsicht auch weg.

ABER:

Wir haben noch ein paar Kidner ganz weit im Abseits (meine eigenen auch) und da kommen so KLeinbusse und bei einem sogar ein Taxi, eingesetzt vom Busunternehmen. DER aber ährt nach der 6 Stunde erst 35 Minuten NACH Unterrichtschluss. IN der Zeit warten die Kinder allein draußen, es sind in der regel auch nur ca 5-8 Kinder. Sie KÖNNTEN auch drinnen warten, wo ja noch "aufsicht" ist, weil ja Lehrer anwesend sind bzw Sekretärin, ABER sie warten natürlich viel lieber auf dem SChulhof. ABER: wer hat denn da Aufsicht? WIR als Lehrer stellen keine, das wäre ja auch nur für die 5 Kinder dann pro Woche 150 Minuten Aufsicht!


Und: auch wenn Schüler Anschlussbusse abwarten müssen sind sie ja NICHT mehr unter unserer Aufsicht...wer ist dann zuständig??? Denn: nun IST mla was passiert und keienr weiß, wer darauf hätte aufpassen müssen...eine Schülerin ist zum Dorfladen gerannt, hat da dann was kleines geklaut und ist erwischt worden...nun meckert die Mutter, dabei durfte ja das Kidn EH nciht das Schulgelände verlassen...wie ist das bei euch geregelt?danke!!

 
12 Antworten:

Re: Busaufsicht

Antwort von mams am 29.11.2011, 19:41 Uhr

dazu muss der schulleiter stellung nehmen. er muss die rechtliche seite abklopfen. seine entscheidung würde ich mir schriftlich geben lassen, dann bist du aus dem schneider.

kann nicht glauben, dass irgendjemand hier im forum dazu fundiert stellung nehmen kann.

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Re: Busaufsicht

Antwort von IngeA am 29.11.2011, 20:45 Uhr

Hallo,

die beiden Grundschulen an denen meine Kinder waren hatten nur sehr wenig Buskinder, da das ja Grundschulen in einer größeren Stadt sind. Da gab es gar keine Busaufsicht. In der 2. Schule konnten die Kinder, wenn ihnen z.B. der Bus vor der Nase weg gefahren ist ins Sekreteriat gehen und daheim anrufen lassen, in der ersten Schule ging nicht mal das, weil das Sekreteriat nur bis 10.30 besetzt war und das Schulgebäude abgeschlossen war.

LG Inge

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Re: Busaufsicht

Antwort von jalu am 29.11.2011, 20:57 Uhr

Bei uns bezahlt die Stadt die Beförderungskosten für die Kinder, die weiter als 2,5 km (oder waren es 3? egal) entfernt wohnen.
Deshalb würde ich davon ausgehen, dass die Stadt verantwortlich ist zu organisieren, dass die Busse um eins da sind. Darum würde ich jetzt davon ausgehen, dass es in deren Verantwortung liegt eine Aufsicht zu organisieren, falls das nicht klappt?

Oder liege ich da jetzt ganz falsch?

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Re: Busaufsicht

Antwort von hgmeier am 29.11.2011, 20:58 Uhr

Ich frage mich immer wer die Schüler beaufsichtigt, die zu Fuß heimgehen.

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Re: Busaufsicht

Antwort von dhana am 29.11.2011, 21:14 Uhr

Hallo,

bei uns werden nur die 1.Klässler die ersten Wochen beaufsichtigt, bis sie im Bus sitzen.. alle anderen nicht.
Egal ob sie mit dem Bus fahren, mit dem Fahrrad oder zu Fuß... die Buskinder müssen ja auch vom Bus nach Hause laufen, da gibts auch keine Aufsicht.

Ich tippe mal vom rechtlichen her ist da auch keine Aufsicht erforderlich, es sei denn, es sind Probleme bekannt.
Auch Eltern müssen ja ihre Kinder nicht immer im Auge haben - Aufsicht ist ab einem gewissen Alter (je nach Kind durchaus mal verschieden) ja auch, wenn man Anweisungen/Regeln hat und von der Einsicht her auch vom Kind verlangen kann, das es diese versteht und befolgt.
Anders ist es, wenn schon bekannt ist, das die Regeln nicht befolgt werden, dann wir von den Eltern durchaus eine engmaschigere Überwachung verlangt - denke das kann man auch analog auf die Schule sehen.

Bin aber kein Rechtsanwalt ist also eine Laienmeinung.

Lg Dhana

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bei uns

Antwort von like am 29.11.2011, 22:16 Uhr

passt niemand auf die Buskinder auf. Zumindest nicht draußen. Das Lehrerzimmer geht mit den Fenstern zur Bushaltestelle raus, da wird wohl schon immer wieder ein Blick rausgeworfen. Davondüsen könnten die Kinder aber locker.

Ansonsten seh ich es wie Dhana - ein Schulkind weiß im Normalfall, wie es sich theoretisch verhalten muss und hat ein soweit ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein, dass man im Laden nicht stiehlt.

Im Endeffekt werden solche Dinge erst vor Gericht entgültig entschieden - die Rechtsordnung ist nicht darauf ausgelegt, jeden Einzelfall bis ins Detail zu regeln. (Wow - dann hätten wir noch ein aufgeblähteres Rechssystem, als wir eh schon haben).

Ich denke, euer Rektor kann weiterhin ruhig schlafen.....

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Re: Busaufsicht

Antwort von Steffi528 am 29.11.2011, 22:31 Uhr

Der Schulträger?

Also müsste der Schulträger das regeln, so denke ich.

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Re: Busaufsicht

Antwort von Steffi528 am 29.11.2011, 22:33 Uhr

Ja, da tendiere ich auch hin, also der Schulträger (bei der GS meist denn doch die Gemeinde). Als Mutter würde ich den Schulamtsleiter auf die Pelle rücken (das Thema sonst mit dem Mitgleidern des Schulausschusses angehen, also politischer Weg).
ich weiß nicht, ob Du als Lehrerin da etwas "machen" kannst.

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Ich denke, die Aufsichtspflicht der Schule endet mit Unterrichtsschluss

Antwort von Rho am 30.11.2011, 2:06 Uhr

...alles was danach passiert, fällt m.E. unter Schulweg. Und da muss keiner drauf aufpassen - den bewältigen Schulkinder, wenn sie nicht geistig oder körperlich behindert sind, selber.

"nun meckert die Mutter"

Wieso denn? Es ist doch nichts "passiert". ("Passiert" soll heißen: Unfall) Will sie sich etwa beschweren, dass ihr Kind gestohlen hat? Versteh ich nicht, ist doch das Produkt ihrer eigenen Erziehung.

Im Falle eines Unfalsl zu beachten, sinngemäß aus dem BSG:
"...Versichert ist nämlich nur der direkte Schulweg. Sollte das Kind noch jemanden besuchen oder einen Umweg gehen, um sich etwas am Kiosk zu kaufen, ist es streng genommen nicht mehr über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Allerdings gibt es bereits Gerichtsurteile, mit diesem Grundsatz großzügiger umzugehen: Je nach Alter sei einem Kind eine gewisse Unreife zuzugestehen, so urteilte das Bundessozialgericht (BSG, Az.: B 2 U 29/06 R)."

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Re: Ich denke, die Aufsichtspflicht der Schule endet mit Unterrichtsschluss

Antwort von Holzkohle am 30.11.2011, 8:39 Uhr

wenn ein Kind klaut, sehe ich das nicht als Produkt der eigenen Erziehung - also da würde ich den Ball ganz doll flach halten!!!!

Ich kenne es so - auf dem Schulhof und im Schulgebäude trägt die Schule die Haftung und die Aufsicht. Auch, wenn der Unterricht vorbei ist, die Kinder sind ja immer noch in der Schule. Es hieße ja dann, wenn ein Kind beim Herauslaufen durch die Klassenzimmertür sich den Schädel aufhaut, dass niemand - außer das Kind und die Eltern - dafür zuständig ist.

Auch mein Sohn ist damals mit dem Schulbus gefahren, er musste dazu von seiner Schule zu einer anderen Schule laufen - OHNE Aufsicht. Die Kinder warteten dann auch ohne Aufsicht auf den Bus (der meistens aber schon dort stand) - in der Zeit waren sie sich selbst überlassen und was dabei zum Teil rauskam, war wirklich nicht mehr schön!!!! Ich habe das immer als Problem gesehen, für meinen Sohn war eben der Weg von der Schulhaustür bis zum Bus ne "tote Zone"

Und so hatten wir einmal den Fall, dass mein Sohn den Bus nicht rechtzeitig erreichte, dieser losfuhr und mein Sohn mit seinem Schulfreund auf einmal da stand, kein Lehrer mehr weit und breit. Die Kinder irrten fast eine Stunde durch ein ihnen völlig fremdes Wohngebiet, trafen in der Schule niemanden mehr an. Ich stand an der Bushaltestelle und durfte mir von einem verwunderten Busfahrer anhören, dass doch mein Sohn gar nicht eingestiegen wäre. Nach Anruf in der Schule wußte diese nicht, wo er ist. GsD hatte der Freund meines Sohnes bereits ein Handy und rief seinen Vater an, der beide Kinder dann irgendwo einsammelte.

Für mich als Mutter wäre es schön gewesen zu wissen, dass sich jemand davon überzeugt, dass die Kinder unbeschadet an den Bus kommen und auch in den RICHTIGEN (auch DAS hatten wir schon, dass mein Sohn im falschen Bus saß) einsteigen. Und ich glaube, es ist nicht zuviel verlangt (aber vielleicht ist das auch mein mütterliches Wunschdenken), dass die Schule sich darum kümmert. Bei dem Bus handelt(e) es sich ja auch um eine Leistung der SCHULE, das war ja kein normaler Linienbus...

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Re: Busaufsicht

Antwort von sammyasz am 30.11.2011, 12:56 Uhr

hallo, die aufsichtspflicht der schule beginnt mit schulbeginn und endet nach schulschluß. sobald die kinder die schule verlassen haben geht die aufsichtspflicht an die eltern über. so wurde es mir von unserem direktor in der schule gesagt. ansonsten muss der elternrat sich um eine betreuung kümmern. dieser kann von der stadt, dem landrat oder der zuständigen verkehrsbehörde gestellt werden.

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Schulrecht - Aufsicht

Antwort von Reinhardus am 30.11.2011, 16:42 Uhr

Es gibt sehr wohl Forenmitglieder, die sich hierzu rechtssicher äußern können.
Man beachte, dass schulrechtliche Regelungen nicht in allen Bundesländern gleich sind. Es gibt häufig Übereinstimmungen, aber manchmal stark voneinander abweichende.
Zum Fall (Schulrecht NRW): Bei Schulbusbeförderung hat außerhalb des Schulgeländes der Schulträger die Aufsicht, dann der Busfahrer. Letzteres ist in der Praxis nicht ganz unproblematisch, wie sich wohl jeder vorstelle kann.
Steht der Schulbus zum Unterrichtsende am Schulgelände, so ist die Aufsichtsführung einfach zu leisten. Auf dem Schulgelände sind die Lehrer auch dabei aufsichtspflichtig. Eine Nicht.Wahrnehmung würde grob fahrlässig sein.
Kommt der Schulbus nach oder deutlich nach Unterrichtsende, ob Schulbus oder Linienbus, so greift BASS 12.08 Nr1.1, wonach die Schule eine angemessene Zeit vor und nach dem Unterricht zur Aufsichtsführung (durch die Lehrer, bei denen die Aufsicht zur den ureigenen Aufgaben gehört) verpflichtet ist. Als Zeitraum wird ein Intervall von bis zu 15 min als idR ausreichend erachte. Je nach Grad der Reife und dem Charakter der Kinder muss die Zeit der Beaufsichtigung auch länger sein. Eine halbe Stunde darf nicht überschritten werden.
Problematisch ist es, wenn sich ein Kind bewusst der Aufsicht entzieht, z.B durch verschwinden in eine Ecke des Schulhofes durch überklettern eines Zaunes. Dann trifft die aufsichtsführende Lehrkraft kein Verschulden.
Die Lehrer sollten aber z. B. das Schultor schon immer wieder mal im Blick haben.
Ist der Schulbus (kein Liniebus) erst nach einem weiteren Gehweg zu erreichen, so stimmt vor vorneherein etwas nicht ganz. Es ist dann offensichtlich kein Schulbus, da dieser die Schüler idR an der Schule abholen muss. Grenzfällig sind natürlich gemeinsme Schulbusse für nah beieinander liegende Schulen. Wie nah ist dabei "beieinander"? Das wollen wir mal offen lassen, da es im gegebenen Fall darauf gewiss nicht ankommt.

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