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Geschrieben von +emfut+ am 30.07.2009, 21:36 Uhr

Das stimmt doch gar nicht

1. Ist eine Note juristisch ein Verwaltungsakt, und man kann dagegen Widerspruch einlegen. Man ist Noten keinesfalls ausgeliefert.

2. Ist eine Note niemals ein WERT-Urteil, auch wenn sie noch so subjektiv ist (was vorkommt, das bestreitet sicher keiner). Ein WERT-Urteil ist eine Note, wenn ich als Mutter sie dazu mache.

Eine Note sagt ja nicht: "Du bist blöd!", sondern "Du rechnest im Hunderterraum noch nicht sicher!" Nicht mehr - und nicht weniger.

WARUM das dann so ist - weil die Talente des Kindes noch nicht ausgeschöpft sind, weil die Lehrerin die Stärken des Kindes nicht erreicht, weil das Kind an der Stelle eine Schwäche hat (nicht alle Talente sind gleich - sonst wären wir ja Maschinen), weil es einfach noch nicht klick gemacht hat - das ist dann eine ganz andere Frage, und darüber kann und wird ein Zeugnis niemals Auskunft geben können.

Richtig ist, daß gerade Grundschulkinder noch "für den Lehrer" lernen - nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen sogar bis in die 9. oder 10. Klasse hinein. Eine gute Lehrerin kann motivierend wirken, eine schlechte Lehrerin kann demotivierend wirken.

Gruß,
Elisabeth.

 
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