Geschrieben von amy2 am 20.01.2009, 20:17 Uhr |
eingeschränkte Gymnasialempfehlung
Hallo ,
mein Sohn wird lt. Lehrerin eine Realschul-und Gymnasialempfehlung mit Einschränkung bekommen. Wußte gar nicht, daß es praktisch 2 Empfehlungen geben kann. Was heißt das denn nun praktisch,kann er aufs Gym oder nicht?
Gruß Amy
Re: eingeschränkte Gymnasialempfehlung
Antwort von Ebba am 20.01.2009, 21:01 Uhr
Theoretisch kannst Du in NRW, nach einem Beratungsgespräch am Gymnasium, Dein Kind an diesem Gymnasium anmelden (guckst Du § 8 V Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS - http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/AO_GS.pdf).
Wie es praktisch aussieht kann ich Dir nicht sagen, habe aber läuten hören, dass Kinder mit eingeschränkter Empfehlung an einigen Gymnasien nicht genommen werden, wenn genug andere Anmeldungen da sind. Ob dem so ist oder ob es sich um eine Legende handelt weiß ich nicht.
Liebe Grueße
Ebba
Re: eingeschränkte Gymnasialempfehlung
Antwort von 3wildehühner am 21.01.2009, 11:07 Uhr
schau mal hier:http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/Grundschule/FAQ_Prognoseunterricht/Anmeldeueberhaenge.html
das private gymnasium darf kinder mit eingeschränkter empfehlung ablehnen, das städtische (staatliche) gym nicht.
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