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Geschrieben von Ebba am 28.06.2012, 8:37 Uhr

Es geht gar nicht um Bauchweh oder Verbote

Du würdest Deinem Partner das Zeug wieder abnehmen? :-)
Es wäre ja, verglichen mit dem Geschehen hier, sein ureigenes Geld gewesen.
Es handelte sich um das Geld des Kindes -Taschengeld-. Taschengeld sollte eigentlich dem Kind zur freien Verfügung stehn, auch wenn es damit vielleicht mal, in den Augen der Erwachsenen, unsinniges Zeugs kauft.

Ich denke, ich hätte den Kindern den Süßkram auch überlassen, auch auf die Gefahr hin, dass sie dann Bauchweh bekommen. Aber vmtl. wäre ich klammheimlich davon ausgegangen, dass sie den ganzen Berg ohnehin nicht schaffen ;-)

 
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