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Geschrieben von hgmeier am 22.11.2008, 15:50 Uhr

Extremer Vorfall in der Schule

>Schulpsychologen haben Zeit.

Wenn es denn überhaupt einen gibt. Das ist nämlich nicht selbstverständlich.

>Die Schule kann bei "schlimmen" Kindern eine "Suspendierung"
>verhängen, bis die Kinder bei einem entsprechenden Arzt oder
>in einer Kinderpsychatrie vorgestellt wurden, etc.

Ganz so einfach ist das nicht. Das geht allenfalls wenn das Kind eine erhebliche Gefahr für andere darstellen würde. Ansonsten haben die nämlich auch ein Recht auf den Schulbesuch.

Ach so: Auch ist zu bedenken, dass die von dir geforderte Ordnungsmaßnahme wie auch jeder andere Verwaltungsakt mitunter juristisch ausgehebelt werden kann.

 
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