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Geschrieben von KatinkaB am 30.11.2009, 17:25 Uhr

Frage an die Lehrerinnen

Hallo,
gibt es einen Link oder ein Forum, wo ich schulrechtliche Detailfragen mit anderen Lehrern oder Schulrechtlern klären kann? Es geht um Zensuren:

Die Frage lautet, ob man trotz kompletter Abwesenheit eines Schülers, den man nie gesehen hat (= Dauerschwänzer) diesen mit einer "6" zensieren muss oder im Zeugnis "o.B." (=ohne Bewertung) eingetragen kann? Ich habe einige Schüler (Hauptschüler), die ich noch nie oder nur dreimal gesehen habe und denen ich eine "6" geben soll, weil das der Klassenlehrer so möchte. Meines Erachtens gibts aber hier in Berlin eine Regelung, dass der Schüler dann nicht zensiert wird (= o.B.), weil erst nach sechs Wochen Anwesenheit eine Zensur gebildet werden kann. Wie handhabt ihr das in anderen Bundesländern bzw. in Berlin an der Sek 1?
Katinka
K.

 
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