Geschrieben von Miolilo am 04.04.2013, 21:40 Uhr |
Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern)
"SIE gäbe Kindern nur dann die Gym-Empfehlung, "
"Sie sagte expliziit, dass es Kinder in der Klasse gäbe, die hätten mind. 2,33 als Durchschnitt, die sähe sie aber nicht als Gym-geeignet an."
Nun, sie kann ihre Empfehlung sowie ihre Meinung dazu äußern, ob sie die Kinder für die jeweilige Schulform geeignet hält.
Das ist ihr gutes Recht und sollte auch als eine Empfehlung gesehen werden.
Für das Kreuzchen auf dem Zeugnis - oder den Übertritt - ist jedoch nach wie vor der Notenschnitt entscheidend.
- Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern) - Indexa 03.04.13, 17:01
- Re: Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern) - HeikeB1969 03.04.13, 18:00
- Re: Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern) - dhana 03.04.13, 18:34
- @heike - bist du aus Bayern? - magistra 04.04.13, 18:02
- Re: Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern) - Miolilo 04.04.13, 21:40
- @Miolilo und Magistra - HeikeB1969 05.04.13, 9:28
- Re: @Miolilo und Magistra - dhana 05.04.13, 9:50
- Re: @Miolilo und Magistra - HeikeB1969 05.04.13, 9:54
- Es gibt in bayern keine Empfehlung - Miolilo 05.04.13, 11:06
- Re: Es gibt in bayern keine Empfehlung - HeikeB1969 05.04.13, 12:43
- Re: @Miolilo und Magistra - dhana 05.04.13, 9:50
- @Miolilo und Magistra - HeikeB1969 05.04.13, 9:28
- Re: Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern) - Indexa 06.04.13, 10:59
- Re: Frage zum Übertrittsverfahren (Bayern) - HeikeB1969 03.04.13, 18:00
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