Geschrieben von Franz Josef Neffe am 10.07.2009, 13:55 Uhr |
Gespräch
Noten sind zwar "Werturteile" und als solche nicht anfechtbar, aber man darf dabei keine Formalfehler machen. Man muss ein Zeugnis auch nicht unterschreiben und man könnte darauf - wie auf jeden Rechtsakt - mit einem Rechtsakt reagieren. Aber da der Mensch das Geschenk von Mund und Ohren und Gehirn und Herz hat, steht doch nichts im Wege, erst einmal in gegenseitiger Hochachtung darüber zun reden, oder?
Ich wünsche guten Erfolg.
Franz Josef Neffe
- Zeugnisnote - 2xGlück 10.07.09, 12:21
- Re: Zeugnisnote - yl2 10.07.09, 12:59
- Gespräch - Franz Josef Neffe 10.07.09, 13:55
- also da bräuchte ich auch Klärungsbedarf - Beauschi 10.07.09, 15:07
- Mir stellt sich da die Frage: - knödelchen00 10.07.09, 15:27
- Re: Zeugnisnote - 2xGlück 10.07.09, 16:26
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