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Geschrieben von Ebba am 17.12.2009, 13:41 Uhr

hier in NRW...

"Hier zählen nicht nur die Leistungen in den Fächern, sondern auch die Kopfnoten. Sind diese schlecht, kann es dazu führen, dass eine niedrigere Schulform empfohlen wird."

Es kann natürlich sein, dass Euch das so gesagt worden ist um Kinder und Eltern unter Druck zu setzen
Das kann ich mir nun eigentlich nicht vorstellen. Ein Kind mit schlechten Kopfnoten aber ansonsten guten Leistungen dürfte jeden Prognoseunterricht locker bestehen.

Auf welchen Grundlagen die Empfehlung zu treffen ist ergibt sich aus § 11 Abs.4 S.1 SchulG NRW. Hier heißt es:

"Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet er- scheint."

 
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