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Geschrieben von umm123 am 12.01.2009, 13:51 Uhr

im umkehrschluss dazu

muss dann aber bei teilnahmepflicht am unterricht, auch gewährleistet sein, daß man dem nichtschwimmer-kind dann das schwimmen beibringt.....oder versteh ich das jetzt falsch

daß bei nichtteilnahme keine note gegeben wird find ich gut, denn das kind selber kann ja nun auch nix für

 
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